Urteil

Muss der Wohngebäudeversicherer bei Frostschäden im Ferienhaus zahlen?

Der Besitzer eines Ferienhauses steht vor einem riesigen Wasserschaden. Bei Minustemperaturen platzten trotz angestellter Heizung mehrere Leitungen. Der Schaden: 11.000 Euro. Dieses Geld fordert er von seinem Wohngebäudeversicherer zurück. Aber der will nicht zahlen. Wie der Fall ausgegangen ist, lesen Sie hier.
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Wintereinbruch in Deutschland.

Der betroffene Mann hat ein Ferienhaus in Moormerland, Ostfriesland. Im Februar 2012 war es dort knackekalt – Minustemperaturen im zweistelligen Bereich. Das Ferienhaus stand zu der Zeit leer, die Heizung fiel aus, Leitungen platzten. Daraus entstand ein ordentlicher Wasserschaden, die Kosten lagen bei 11.000 Euro.

Das Geld fordert der Besitzer von seinem Wohngebäudeversicherer zurück. Ein von ihm beauftragtes Ehepaar habe das Haus und auch die Heizung regelmäßig zweimal pro Woche überprüft. Die Heizung habe auf der Stufe zwischen der Schneeflocke und eins gestanden. Der Versicherer kontert, diese Einstellung sei bei Minusgraden nicht ausreichend und zahlt nicht.

Der Fall landete nach mehreren Instanzen schließlich beim Oberlandesgericht Oldenburg. Die Richter gaben dem Hausbesitzer Recht (Aktenzeichen: 5 U 190/14). Er habe keine vertraglichen Obliegenheiten verletzt. Das Ferienhaus sei ausreichend beheizt und gegen Frost gesichert gewesen. Die Ventile der Heizkörper hätten zumindest auf der „Sternstufe“ gestanden und das „Ferienprogramm“ habe eine Frostsicherung enthalten. Die Heizung  sei auch ausreichend kontrolliert worden, so die Oberrichter weiter.

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