Morgens Blumen gießen, abends Bier genießen – so ein Schrebergarten kann schon ein kleines Paradies sein. Gut 900.000 grüne Parzellen sind über das ganze Land verstreut, was immerhin gut 17 Prozent der Fläche des Saarlandes entspricht. Rund 5 Millionen Menschen in Deutschland nutzen Kleingärten regelmäßig zum Jäten, Umgraben und natürlich zur Erholung.
Dass so ein eigenes Fleckchen im Grünen gerade in Großstädten ein echtes Privileg ist, zeigen die langen Wartelisten der über 13.000 Kleingartenvereine, die sich im Bundesverband Deutscher Gartenfreunde (BDG) zusammengefunden haben: In Berlin zum Beispiel können laut Verband gut und gerne bis zu sieben Jahre und in Hamburg bis zu acht Jahre vergehen, bis man die Chance bekommt, einen Kleingarten zu pachten. Spätestens seit Corona-Zeiten ist die Nachfrage ungebrochen, der Bedarf übersteigt das Angebot bei Weitem.
Wobei es teils erhebliche regionale Unterschiede gibt – so klappt es abseits der großen Metropolen schon wesentlich schneller mit einer freien Parzelle: „In Großstädten im Rheinland, in Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen hat man teilweise schon nach einem halben bis einem Jahr eine Chance auf eine Übernahme“, teilt der BDG mit. Die bundesweit durchschnittliche Wartezeit für interessierte Großstädter beträgt drei Jahre.
Hat man es irgendwann doch einmal geschafft, in der Liste auf Platz eins vorzuschnecken, stellt sich auch die Frage, wie man so eine Laube plus Beete und Rasen drum herum richtig absichert? Kai Rosseborg, Geschäftsführer von KVS Versicherungsmakler aus dem niedersächsischen Stuhr, kennt sich da bestens aus. Zumal die Kleingarten-Metropole Bremen gleich nebenan liegt: 16.900 Parzellen hat die Hansestadt zu bieten. Was Bremen immerhin Platz 6 im Vergleich der 15 größten deutschen Städte beschert.
„Zu Beginn der Pandemie haben wir gemerkt, dass die Nachfrage nach einem Kleingarten und somit auch einer Kleingartenversicherung deutlich zugenommen hat“, erinnert sich Rosseborg. „Wir selber haben in dem Zeitraum nach Pandemiebeginn beziehungsweise nach dem ersten Lockdown rund 45 Prozent mehr Zugriffe auf unserer Website verzeichnen können.“
Oft muss der Makler im Gespräch mit den frischgebackenen Laubenpiepern erst mal Basisaufklärung leisten: „Eine Kleingartenversicherung/Laubenversicherung – oder auch Garten- beziehungsweise Schrebergartenversicherung genannt – bezieht sich immer auf dasselbe Produkt: eine Wohngebäude- und Hausratversicherung für eine Parzelle. Das ist naheliegend, denn schließlich drohen einer Laube oft ganz ähnliche Risiken wie einem feudalen Einfamilienhaus, wenngleich ein paar Nummern kleiner. So gilt im Großen wie im Kleinen, dass Feuerschäden für die Versicherung immer auch die teuersten Schäden sind. Allerdings kommen sie im Kleingartenbereich eher selten vor“, wie Rosseborg weiß.
Weiter sagt er: „Häufig handelt es sich dabei um Brandstiftung, wodurch dann oft gleich mehrere Lauben betroffen sind. Weitaus häufiger sind die Unwetterschäden, etwa durch Sturm und Hagel. Hier ist es dann hauptsächlich das Dach, das in Mitleidenschaft gezogen wird.“ Die Nummer eins der Schadenfälle, die den Maklern von KVS beinahe täglich gemeldet würden, seien hingegen „mit weitem Abstand die Einbruchdiebstahl- und Vandalismus-Schäden“, sagt Kai Rosseborg. „Selbst wenn nur wenige Dinge wie Werkzeuge oder alkoholische Getränke – kein Witz! – gestohlen werden, liegt die Gesamtschadensumme aufgrund beschädigter Türen und Fenster häufig weit über 1.000 Euro.“
Da dürfte die Prämie für eine Kleingartenpolice, die je nach Versicherer, gewählten Zusatzleistungen und Deckungssummen zwischen 40 und 100 Euro jährlich beträgt, durchaus leistbar sein. Zumal die arg überschaubaren Pachtgebühren kein großes Loch ins Haushaltsbudget reißen sollten. „Bei einem Kleingarten mit einer durchschnittlichen Größe von 370 Quadratmetern zahlt der Schrebergärtner nur etwa 67 bis 81 Euro pro Jahr für den Pachtvertrag – Nebenkosten und Ablösesumme ausgenommen“, informiert der Versicherer die Bayerische in seinem Online-Ratgeber. Der Grund für die niedrige Pacht ist, dass die Besitzer kommunales Land für ihre Kleingärten nutzen, und die Höhe der Pacht im Bundeskleingartengesetz streng geregelt ist.
Wer allerdings meint, sich die Kosten für eine separate Kleingartenversicherung zu sparen, weil ja die normale Hausratversicherung für Schäden in der Parzelle aufkomme, sollte die Versicherungsbedingungen besser noch mal gehörig umgraben. „Die Hausratversicherung ist in der Regel auf Haus/Wohnung und Grundstück des Versicherungsnehmers beschränkt. Auch eine bestehende Haftpflichtversicherung kommt nicht für Schäden im Schrebergarten auf!“, warnt das Maklerhaus KVS auf seiner Website. Deshalb sei es ratsam, für Laube und Co. eine Kleingartenversicherung abzuschließen.
Eine Ausnahme bilden Bündelprodukte, wie es sie etwa bei der Bayerischen gibt: „In unser Bündelprodukt mit der Hausratversicherung Securflex sind Schäden im Bereich des Schrebergartenhauses wie Einbruchdiebstahl, auch einfacher Diebstahl von zum Beispiel Wäsche, Gartenmöbeln, Skulpturen, Feuer, Sturm und Hagel eingeschlossen“, sagt Johannes Frosch, Leiter Geschäftsfeld Prime Home. Im Prestige-Schutz der Bayerischen sind zusätzlich Sturm- und Hagelschäden an Grills, Gartenmöbeln oder Trampolinen mitversichert. „Generell können wir bei diesem Produkt eine Summe von bis zu 15.000 Euro versichern“, so Frosch.
Ist das viel oder nicht? Nun, zu bedenken ist, dass sich der Versicherungsschutz in diesem Produkt nur auf den Hausrat in der Laube bezieht, nicht aber auf das Häuschen als solches. Welche Versicherungssumme sinnvoll sei, werde man sehr häufig gefragt, heißt es beim Makler KVS. „Leider kann sie nicht pauschal beantwortet werden, da der Wert des versicherten Gebäudes und der Wert des Hausrates von Fall zu Fall, von Garten zu Garten unterschiedlich sind“, lautet dann die erste Antwort. Und weiter: „Die Versicherungssumme sollte so gewählt werden, dass die Laube nach einem Totalschaden durch eine neue, gleichwertige Laube ersetzt werden kann. Gleiches gilt natürlich auch für den Inhalt der Gebäude.“
Zu beachten ist außerdem, dass man als Pächter in der Regel Mitglied eines Kleingartenvereins ist und die eigene Parzelle womöglich über eine Gruppenversicherung des Vereins bereits versichert ist, so der Hinweis der Bayerischen. „Sprechen Sie deshalb mit dem Ansprechpartner des Vereins, bevor Sie eine eigene Police abschließen“, lautet der Rat – was aber nicht bedeute, dass sich eine eigene Versicherung mit zusätzlichen Optionen nicht auch lohnen könne.
Makler Rosseborg aus Stuhr betont wiederum, dass die Mitgliedschaft in einem Kleingartenverein von vielen Versicherern vorausgesetzt werde, um eine Police abschließen zu können. „Kleingärtner ohne Vereinszugehörigkeit haben nur wenige Möglichkeiten, einen geeigneten Versicherungsschutz am Markt zu finden“, sagt er.
Diese Lücke habe sein Maklerhaus schon vor vielen Jahren erkannt und geschlossen, so Rosseborg, „indem wir mit einem unserer Versicherer eine Sondervereinbarung getroffen haben“. Dadurch profitierten auch Nicht-Vereinsmitglieder von einem optimalen Schutz. Bleibt nur zu hoffen, dass dieser Satz nie fallen wird: Was erlauben Versicherung?
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