Bunte Wohnungen in Berlin Mitte: Der Bundesgerichtshof fällte kürzlich ein Urteil zur Selbstbeteiligung in Gebäudeversicherungsverträgen. © picture alliance / Wolfram Steinberg | Wolfram Steinberg
  • Von Redaktion
  • 16.09.2022 um 15:15
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Die Selbstbeteiligung in der Gebäudeversicherung führt in Eigentümergemeinschaften nicht selten zu Streit. Der Bundesgerichtshof stellte nun klar: Auch wenn Schäden nur einzelne Wohnungen betreffen, müssen sich alle Eigentümer beteiligen. Hier kommen die Infos.

Hier geht es zum Artikel auf Wirtschaftswoche.de.

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