Blitz, Donner und Schaden

Wie Wohngebäudeversicherungen Hausbesitzer schützen

Sturm, Feuer, Leitungswasser – wer sein Haus nicht richtig schützt, hat ein Problem. Denn Schäden gehen oft in die Zehntausende. Eine Wohngebäudepolice schafft Abhilfe.
© Getty Images
Blitzeinschläge über Griechenland.

Mit fast 200 Stundenkilometern fegte Wintersturm „Niklas“ vergangenes Jahr durch Deutschland und verursachte 750 Millionen Euro Schaden. Im Kleinen ließen sich die Spuren des Sturmtiefs auf dem Grundstück eines Einfamilienhauses im Landkreis Hameln besichtigen: Dachziegel und umgestürzte Gartenmöbel lagen verstreut auf dem Rasen. Herumfliegende Ziegel zerstörten sogar die Solaranlage.

Das Haus nahe Hameln war einer von vielen Fällen für die Wohngebäudeversicherung. „Das Jahr 2015 zeigt wieder einmal eindrucksvoll, dass ein einziger Sturm gut ein Drittel der Schäden verursachen kann“, sagt Alexander Erdland, Präsident des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Glücklicherweise sind existenzbedrohende Schäden nicht alltäglich. Wenn es die Bundesbürger aber erwischt, kann es finanziell schnell sehr eng werden“, sagt auch Roland Stoffels, Geschäftsführer Schadenmanagement der Generali. Auch wenn nicht gleich die Existenz bedroht ist: Auf den Schutz an seinem Haus sollte kein Eigentümer verzichten.

Rund 20 Millionen Deutsche besitzen eine Wohngebäudeversicherung und erhalten Geld von ihrem Versicherer, wenn ein Sturm das Dach abdeckt, Wasserleitungen platzen oder ein Feuer ausbricht.

Umdrehen und einmal schütteln

Die gängige Variante ist, die Police mit „gleitender Neuwertversicherung“ abzuschließen. Dann erstattet der Versicherer nach einem Totalschaden den Wiederaufbau des Hauses zu aktuellen Preisen. Während eine Hausratversicherung alle mobilen Sachen im Haus absichert, kommt eine Wohngebäudeversicherung für alle Schäden an Dingen auf, die fest mit dem Gebäude verbunden sind. Stellt man sich vor, man entfernt das Dach und dreht das Haus auf den Kopf, so sind alle Dinge die herauspurzeln, ein Fall für die Hausratversicherung, alles andere ist über die Wohngebäudeversicherung abgesichert.

Standardisiert versichert sind die Risiken Feuer, Leitungswasser, Hagel und Sturm. Daniel Steinberger vom Hamburger Makler Fairfekt empfiehlt, die Prämien nach Wohnfläche zu berechnen: „Normalerweise müssten Sie ein neues Gartenhaus oder eine Sat-Anlage melden und die Versicherungssumme danach anpassen. Liegt aber eine Berechnung nach Quadratmetern zugrunde, ist man auf der sicheren Seite. Das gilt sowohl für den Makler, der weniger Haftungsprobleme bekommen kann, als auch für den Kunden.“

Vorsicht bei grober Fahrlässigkeit

Nicht abdeckt sind in der Regel Schäden, die vom Versicherungsnehmer vorsätzlich verursacht wurden. Gute Tarife sollten jedoch die Möglichkeit bieten, Schäden zu versichern, die aus grober Fahrlässigkeit entstanden sind. Die Badische Versicherungsgruppe verzichtet beispielsweise ab sofort darauf. „Nur wenige Anbieter gehen so weit wie wir und bieten den Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bis zur Versicherungssumme an“, sagt Produktmanager Michael Späth. „Andere Anbieter verzichten ebenfalls auf den Einwand, aber häufig nur bis zu bestimmten Höchsterstattungsgrenzen von beispielsweise 10.000 Euro“, weiß Makler Steinberger.

In der Regel hat eine Wohngebäudeversicherung eine Laufzeit von einem Jahr. Sie lässt sich aber auf bis zu drei Jahre aus-dehnen, so sind teilweise Rabatte möglich. Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht nach einem Versicherungsfall beiden Parteien, also dem Versicherungsnehmer, aber auch dem Versicherer zu, und zwar dann, wenn sich mindestens zwei Schadenfälle innerhalb eines Jahres ereignet haben.

Selbstbehalt kann vor Kündigung schützen

Tipp von Makler Steinberger: Einen Selbstbehalt vereinbaren. „Versicherte, die das tun, halten den Verwaltungsaufwand für Kleinstschäden niedrig. Ein Versicherer ist eher geneigt, eine Versicherung mit Selbstbehalt nach einem Schadenfall nicht so schnell zu kündigen wie eine ohne. Wer zwei, drei oder mehr Schäden innerhalb weniger Jahre verursacht, auch wenn sie gering sind, erhält wahrscheinlich die Kündigung vom Versicherer.“

Welche Schäden zusätzlich mitversichert werden sollten, hängt von den eigenen Präferenzen ab. Der Schutz vor Überspannung, Vandalismus oder den Kosten für Aufräum- und Abbrucharbeiten ist durchaus sinnvoll. Bei jedem Brand kommt es zu Rußschäden. Wenn sie aufgrund defekter Heizungen, Kochstellen oder Feuerungsanlagen am Gebäude entstehen, lässt sich das extra versichern. Die Nürnberger etwa übernimmt Rauch- und Rußschäden sowie Graffiti- und Vandalismus-Schäden bis zu 10.000 Euro.

Windstärke 8 muss es mindestens sein

Auch bei der Wohngebäudeversicherung kommt es wie bei allen Versicherungen auf die Details an. So zahlen die Versicherer zwar bei Sturmschäden. Aber: „Der Versicherungsnehmer hat zu beweisen, dass mindestens Windstärke 8 geherrscht hat“, sagt Mandy Fock vom Bund der Versicherten. Und weiter: „Denn erst dann muss der Versicherer leisten.“

Weiteres Beispiel: Tobt ein Sturm und entwurzelt einen Baum, der daraufhin aufs Haus fällt, kommt die Wohngebäudeversicherung für die Beseitigung des Baums auf und auch für den entstandenen Schaden am Gebäude. Wenn jedoch ein morscher oder abgestorbener Baum einen Schaden verursacht, so fällt das nicht unter den Versicherungsschutz. Vielmehr hat der Versicherungsnehmer dafür zu sorgen, dass derartige Gefahrenquellen rechtzeitig beseitigt werden.

Bernd Kaiser von der Cosmos-Direkt empfiehlt: „Achten Sie darauf, dass Ihre Gebäudeversicherung bei Sturm sowohl abgeknickte als auch umgestürzte Bäume versichert. Werden ausdrücklich nur die Aufräumkosten und Kosten für den Abtransport umgestürzter Bäume übernommen, sind laut einem Urteil des Amtsgerichts Köln lediglich solche Bäume versichert, die entwurzelt und in ganzer Länge gefallen sind. Alles andere gilt als ‚abgeknickt‘, die entsprechenden Kosten sind dann nicht versichert.“

Kritischer Punkt Überschwemmung

Ein kritischer Punkt in jedem Vertrag sind Überschwemmungsschäden. Sie fallen in den Bereich der Elementarschadenversicherung, die den Hausbesitzer gegen Naturgefahren schützt. Je nach Region kommt es seltener oder häufiger zu Überschwemmungen, davon hängt natürlich auch die Höhe der Prämie ab. Die Oberösterreichische Versicherung hat ihre Bedingungen hier überarbeitet. Der Tarif ZuHaus wird in einer Basis- und einer Premiumvariante angeboten mit Schwerpunkt auf Ein-und Zweifamilienhäusern, für die eine Höchsthaftungssumme von 750.000 Euro gilt. Sofern sich auf dem Grundstück Klimaanlagen, Wärmepumpen oder auch Solaranlagen befinden, sind auch Schäden durch andere Flüssigkeiten als Leitungswasser versichert.

Wer also auf Nummer sicher gehen möchte, sollte darauf achten, dass Schäden durch starke Regenfälle, Rückstau & Co. eingeschlossen sind, was durch die Ergänzung der Wohngebäudeversicherung durch eine Elementarversicherung möglich ist, aber nicht immer ganz einfach. Als sich vor drei Jahren das Elbe-Hochwasser tagelang ausweitete und Schäden im zweistelligen Milliardenbereich hinterließ, mussten die Versicherer nur einen Bruchteil davon tragen, denn die meisten Häuser waren nicht gegen Elementarschäden versichert. Gerade in Gebieten mit erhöhtem Risiko für Hochwasser, wird den Hauseigentümern oft die notwendige Versicherung verwehrt oder nur mit sehr hohen Selbstbeteiligungen und kaum zu bezahlenden Beiträgen angeboten.

Ein Grund, warum die Versicherer sich hier knauserig zeigen, ist die schwierige wirtschaftliche Situation. Die Wohngebäudeversicherung kommt aus den roten Zahlen nicht heraus – trotz satter 7 Prozent Steigerung bei den Beitragseinnahmen im vergangenen Jahr. Aber die Schadenslast ist zu hoch, zeigt der „Branchenmonitor Wohngebäudeversicherung“ der Marktforscher V.E.R.S. Lepizig und Yougov. Zu schaffen machten den Anbietern nicht nur die Schäden extremer Wetterereignisse, viel gravierender seien die Aufwendungen für Leitungswasserschäden. Kaputte Rohrleitungen verursachten seit Langem rund die Hälfte der Schäden und ein Drittel des Schadenaufwands.

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