Werbung
Bafin-Gebäude in Frankfurt/Main © picture alliance / Daniel Kubirski
  • Von Andreas Harms
  • 21.12.2022 um 13:45
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:35 Min

Neue Möglichkeiten im neuen Jahr: Ab 2023 können Versicherer und Pensionsfonds selbst entscheiden, ob sie ihre Sicherungsvermögen weiter auf Papier oder neuerdings digital aufschlüsseln und melden wollen.

Die Finanzaufsicht Bafin erweitert die digitalen Möglichkeiten – und will somit Papier sparen. Ab 2023 können Versicherer und Pensionsfonds die Verzeichnisse ihrer Sicherungsvermögen für das abgelaufene Geschäftsjahr digital bei der Versicherungsaufsicht einreichen. Das gab die Behörde jetzt bekannt und betont zugleich, dass sie „seit geraumer Zeit“ die Unternehmen ermuntere, Unterlagen elektronisch einzureichen.

Das Sicherungsvermögen könne man nun mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) im PDF/A-Format über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) einreichen. Die Bafin fände es gut, wenn die überwachten Unternehmen diese Möglichkeit auch wirklich nutzten. Gleichwohl könnten sie die Unterlagen nach wie vor auf Papier gedruckt abgeben.

Es ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Digitaltechnik. Bereits seit 1. Juli können Unternehmen Berichte der Wirtschaftsprüfer mit so einer erwähnten Signatur übermitteln. Für Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte gilt das sogar schon seit Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020.

autorAutor
Andreas

Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Skip to content