Fehlinvestition

Versorgungswerk verliert 58 Millionen Euro mit US-Immobilie

Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Hessen muss seine Investition in eine US-Immobilie abschreiben. 58 Millionen Euro sind futsch. Das hat zu beunruhigenden Presseberichten geführt. Mittlerweile hat sich das Versorgungswerk offiziell zum Fall geäußert.
San Francisco Skyline bei Nacht mit Transamerica Pyramid.
© Pixabay
Transamerica Pyramid in San Francisco

Die Transamerica Pyramid ist ein Bürokomplex und eines der Wahrzeichen der US-Großstadt San Francisco. Bis 2018 war sie mit 260 Meter das höchste Bauwerk der Stadt. Und nun ist sie der Grund, dass das Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Hessen 58 Millionen Euro abschreiben muss.

Nachdem das „Handelsblatt“ darüber berichtete, äußerte sich nun auch das Versorgungswerk selbst zu der Sache. Dabei versucht es, die betroffenen hessischen Anwälte zu beruhigen.

Wie lief die Sache ab? 2020 erwarb die Deutsche Finance Group den Bürogebäudekomplex für ein institutionelles Joint Venture, dessen Hauptinvestor die Bayerische Versorgungskammer (BVK) war. Über bauliche Sanierung und Modernisierung sollte die Immobilie aufgewertet werden.

Das Anwalts-Versorgungswerk selbst befasste sich schon im Herbst mit dem Objekt. Nach einer umfassenden Prüfung entschied es sich aber aufgrund gestiegener Risiken gegen eine Eigenkapitalinvestition und investierte stattdessen in Vorzugskapital mit einem im Vergleich geringeren Risikoprofil. Es sollte 8 Prozent feste Ausschüttung bringen plus zusätzliche Gewinnbeteiligung.

Zunächst investierte das Versorgungswerk 50 Millionen US-Dollar, die es durch nachrangiges Eigenkapital anderer Investoren in Höhe von rund 300 Millionen US-Dollar für ausreichend abgesichert hielt.

Aufgrund gestiegener Baukosten und pandemiebedingter Probleme schoss es noch einmal 17,2 Millionen US-Dollar Vorzugskapital nach. Damit lag die Gesamtinvestition bei 57,9 Millionen Euro – nach Auskunft des Versorgungswerks waren das weniger als ein Prozent der gesamten Kapitalanlagen der Pensionseinrichtung.

Da sich der Büroimmobilienmarkt in San Francisco und die Neupositionierung des Gebäudes nicht so entwickelten wie erhofft, wurde in diesem Jahr die Reißleine gezogen und das Gebäude verkauft. Der Erlös reichte jedoch nicht, um das Vorzugskapital des Versorgungswerks zu bedienen.

„Keine Folgen für die Mitglieder“

Die Folgen: Das Versorgungswerk wird für das Investment im Geschäftsjahr 2025 eine Wertberichtigung verbuchen. Auf die Anwartschaften oder laufenden Rentenleistungen der Mitglieder soll sich die Fehlinvestition laut Versorgungswerk nicht auswirken. Auch Rücklagen oder Reserven müssen demnach nicht in Anspruch genommen werden.

Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Hessen ist nicht allein. Auch andere Versorgungswerke haben bei Investitionen bereits danebengegriffen. Besonders hervorgetan hat sich das Versorgungswerk Zahnärztekammer Berlin (VZB). Hier müssen die Mitglieder um ihre Renten bangen, die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Versorgungswerke dürfen nicht investieren, wie sie wollen, sondern müssen sich an eine Anlageverordnung halten. Zudem unterliegen sie den Aufsichtsbehörden der Bundesländer. Diese hält Anwalt Christian Conreder von Rödl & Partner für die Aufgabe jedoch nicht geeignet und fordert in einem Interview mit dem „Private Banking Magazin“ (Anmeldeschranke), die Versorgungswerke unter Bafin-Aufsicht zu stellen.

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Autorin

Sabine

Groth

Sabine Groth schreibt seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig über Geldanlage sowie weitere Finanz- und Wirtschaftsthemen, seit 2009 als freie Journalistin. Zu ihren Auftraggebern zählen vor allem Fachmagazine und -portale.

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