- Von Karen Schmidt
- 02.10.2019 um 15:11
Wegen einer mangelnden Aufklärung über Rücktrittsrechte, könnten 36,7 Prozent der Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, gekündigt werden. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine kleine Anfrage der FPD-Fraktion hervor, über die die Rheinische Post berichtet.
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Weitere Widerspruchsgründe könnten danach „der fehlerhafte oder nicht erfolgte Zugang der Versicherungsbedingungen oder eine unterbliebene Belehrung zum Widerspruchrecht“ sein, heißt es weiter. Widerspricht ein Versicherter seinem Vertrag, und ist das rechtens, muss die Versicherung der Vertrag abwickeln. Der Kunde bekommt dann alle seine gezahlten Beiträge zurück.
Was wäre die Folge einer groß angelegten Widerspruchs-Aktion der Kunden? „Die Nullzinsfalle wird durch das nachträgliche Widerspruchsrecht der Kunden zu einem Risiko von erheblicher Tragweite“, zitiert die Rheinische Post FDP-Politiker Frank Schäffler. „Wenn die Europäische Zentralbank ihre Politik fortsetzt, ist es nur eine Frage der Zeit, bis die ersten Lebensversicherungen in Schwierigkeiten kommen.“
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