Die soziale Pflegeversicherung hat im 1. Halbjahr 2026 ein Defizit in Höhe von 770 Millionen Euro angesammelt. Das meldet der GKV-Spitzenverband auf seiner Pressekonferenz am 31. August 2026. Die Ausgaben stiegen demnach im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 11 Prozent, die Beitragseinnahmen hingegen nur um 3,9 Prozent.
Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, sagte: „Die Pflege ist akut in Not. Es herrscht Alarmstufe Rot.“ Die Ausgaben stiegen fast dreimal stärker als die Einnahmen. Für Vermittler ist das übrigens deshalb relevant, weil die gesetzliche Pflege damit erneut zeigt, wie eng ihr Finanzrahmen inzwischen geworden ist.
Der Spitzenverband meldet für das 1. Halbjahr 2026 Beitragseinnahmen von 36,7 Milliarden Euro, ein Plus von 3,9 Prozent gegenüber 1. Halbjahr 2025. Die Gesamteinnahmen lagen bei 38,7 Milliarden Euro, plus 5,4 Prozent (gegenüber 1. Halbjahr 2025). Darin steckt auch ein Bundesdarlehen von 1,6 Milliarden Euro, anteilig von insgesamt 3,2 Milliarden Euro im Jahr 2026.
Dem stehen Ausgaben von 39,5 Milliarden Euro gegenüber, plus 11 Prozent (gegenüber 1. Halbjahr 2025). Für 2026 weist der Verband ein Defizit von 1,2 Milliarden Euro und ein „Ehrliches Defizit“ von 4,4 Milliarden Euro aus. Das ehrliche Defizit klammert den Bundeskredit aus, schließlich sind das keine echten Einnahmen.
Das Geld reicht nach Einschätzung des Verbandes nicht bis zum Jahresende. Blatt sagte: „Im Oktober werden die Einnahmen nicht mehr reichen, um die Pflegeleistungen voll zu finanzieren. Es fehlen bis zum Jahresende schätzungsweise 500 Millionen Euro.“
Für 2027 erwartet der GKV-Spitzenverband für die Pflegeversicherung einen zusätzlichen Finanzbedarf von 10 Milliarden Euro, der bisher nicht gegenfinanziert ist. Weiter heißt es, zusätzlich zum erwarteten Defizit von rund 7,5 Milliarden Euro müssten die Pflegekassen ihre Betriebsmittel auffüllen, damit die Zahlungsfähigkeit zu jedem Zeitpunkt gesichert ist.
Als Haupttreiber nennt der Verband die steigende Anzahl von Menschen, die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Hinzu kommen die Kosten in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege durch die Einführung eines gemeinsamen Jahresbetrags sowie steigende Zuschüsse zu den Eigenanteilen in der vollstationären Pflege.
Blatt verweist zudem auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Seit der Reform 2017 habe sich die Zahl der Pflegebedürftigen „von 3 auf fast 6 Millionen in etwa verdoppelt“. Das liege nach seiner Aussage nicht an der Alterung der Gesellschaft, sondern vor allem daran, dass die Politik den Empfehlungen der Wissenschaft bei der Reform 2017 nicht gefolgt sei.
Kurzfristig verlangt der GKV-Spitzenverband zusätzliche Finanzmittel. Der Bund solle rund 5,2 Milliarden Euro Schulden aus der Corona-Zeit zurückzahlen. Außerdem solle er die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige übernehmen. Das würde die Pflegeversicherung jedes Jahr um rund 5,3 Milliarden Euro entlasten, mit steigender Tendenz.
Zusammen würden die Begleichung der Corona-Schulden und die Übernahme der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige im nächsten Jahr mehr als 10 Milliarden Euro Mehreinnahmen bringen und 2027 für stabile Beiträge sorgen, ohne dass Leistungen gestrichen werden müssten.
Auch die Eigenanteile in Heimen spricht Blatt an. Pflegebedürftige im Pflegeheim müssten monatlich im ersten Aufenthaltsjahr mittlerweile im Bundesdurchschnitt deutlich über 3.000 Euro aus eigener Tasche bezahlen. Das sei eine Steigerung von 9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Wenn die Bundesländer die Investitionskosten übernehmen, würde sich der Eigenanteil sofort um rund 500 Euro monatlich verringern.
Für die Pflegereform nennt Blatt mehrere Hebel: Zugang zur Pflege prüfen, Entlastungsbetrag, Zuschüsse zu Eigenanteilen und tarifliche Lohnsteigerungen neu fassen, dazu ein Sicherheitsnetz in Form einer gesetzlich festgelegten Bundesgarantie. Außerdem erinnert er an die Bundesbeteiligung über 1 Milliarde Euro jährlich. Sie wurde 2022 eingeführt und ist derzeit seit 2024 noch bis 2027 ausgesetzt.
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2 Kommentare
Hier wird ein, lang bewährtes und dem Grundsatz nach perfektes System, totgespart und damit an die Wand gefahren.
Wenn dem bewährtesten ambulantem „Volks-Pflegedienst“ – Über 5,5 Millionen pflegende und betreuende Angehörige – ( treu und brav leisten sie millionenfach unbezahlter Überstunden, Nachtdienste ohne Nachtzuschlag, Keine Feiertagszuschläge, Ohne Krankengeldanspruch, Keine Lohnfortzahlung, Nie Urlaubsgeld , Kein Streikrecht) derart massiv die ohnehin schon erbärmlich niedrigen Finanzmittel gekürzt werden, bleiben Hunderttausende von Pflegebedürftigen demnächst unversorgt.
Die zu erwartende Konsequenz daraus wird sein, dass ein „Run“ auf die derzeit existierenden Pflegeeinrichtungen stattfinden wird, bzw. dass Abertausende selbstgefährdete oder fremdgefährdende Menschen hilflos durch unsere Ortschaften irren um dann mühselig „Eingefangen“ und „Untergebracht“ zu werden.
Von den unzähligen Dehydrierten, Verhungerten, Verwahrlosten oder Hitzetoten in ihren verlassenen Häuslichkeiten mal abgesehen.
Allein die über 1,6 Millionen Menschen denen wegen erhöhter Betreuungsbedürftigkeit der Pflegegrad 1 zuerkannt wurde, welcher ab 2027 ersatzlos wegfallen soll, würden die Einrichtungen zum Kollabieren bringen.
Ad Hoc sind weder die räumlichen noch personellen Kapazitäten in ausreichendem Maße vorhanden.
Auch gibt es im Umfeld der Einrichtungen viel zu wenig niedergelassene Ärzte, die einem solchen Ansturm an Neu-Patienten gewachsen wären.
Man hört es ja heute schon während der Heim-Aufnahmegespräche.
„Kannst du keinen Hausarzt benennen, wirst du nicht aufgenommen“
Außerdem dürfte die erhöhte Nachfrage zu einer Explosion der Kosten, hier insbesondere der Investitionskosten führen, was bekanntermaßen auf marktwirtschaftlichen Grundsätzen beruht.
Zumindest Grossinvestoren und Börsianern dürften diese Prognosen gefallen.
Die Mehrkosten tragen am Ende eh die Steuern – und Sozialabgaben Zahlenden.
Mein Fazit: Politiker sollten sich mehr mit den Langzeitfolgen ihres Tuns auseinandersetzen, eh sie solche unsinnigen Gesetze verabschieden.
Und: Mehr Einsparwille zeigen und Aufhören mit dem Gießkannen-Verteilungsprinzip im Gesundheitssektor.
Es ist nicht ihr Geld was verteilt wird. Sie dürfen es lediglich „treuhänderisch“ verwalten.
Sehr gut durchdachter Beitrag ,der vielen Menschen aus der Seele spricht.