Die Frage nach einer korrekten Witwenrente kann schnell zu einem Haftungsfall für Makler werden. Juristisch gesehen ist die Unterlassung einer Beratung zur Hinterbliebenenvorsorge ein Tretminenfeld, wie ein jüngstes Urteil des Oberlandesgerichts Dresden (3 U 79/23) vom 26. April 2024 zeigt.
Erst in zweiter Instanz und nach vier Jahren konnte ein verklagter Makler eine Schadensersatzforderung in Höhe von 500.000 Euro wegen mangelhafter Beratung in der Hinterbliebenenversorgung abwehren (mehr Details gibt es hier).
Beim Urteil wurde berücksichtigt, dass beide Eheleute promovierte Akademiker waren und die Behauptung des Maklers, dass der verstorbene Ehemann eine Beratung zu einer Risikolebensversicherung „abgeblockt“ habe, nicht widerlegt werden konnte.
Im Fall von Normalbürgern wäre das Urteil vielleicht anders ausgefallen. Und von diesen Fällen gibt es einige, was die Eintrittswahrscheinlichkeit von Klagen zusätzlich erhöht. Aktuell gibt es ungefähr 4,5 Millionen Witwen, von denen 3,5 Millionen aktuell eine gesetzliche Witwenrente beziehen.
Das größte Problem bei der Witwenrente ist, dass es darüber zu wenige verlässliche Informationen gibt.
Zwar informiert die Deutsche Rentenversicherung Bund Anspruchsberechtigte über ihre gesetzlichen Alters- und Erwerbsminderungsrenten. Dort fehlen jedoch jegliche Hinweise auf einen Witwenfall. Auch in der künftigen digitalen Rentenübersicht sind Ansprüche auf Witwenrenten nicht vorgesehen.
Selbst die Statistiken der Deutschen Rentenversicherung Bund taugen für junge Ehefrauen nicht einmal als Orientierungshilfe. Denn die dort angegebenen Durchschnittswerte für Witwenrenten werden dominiert von Witwen nach altem Witwenrecht, das für junge Frauen gar nicht mehr gilt. Damit sind diese Informationen eher irreführend als hilfreich.
Die übliche Frage nach der Höhe der Witwenrente ist bereits entlarvend. Es gibt die eine gar nicht, sondern vom Gesetzgeber wurden acht unterschiedliche Renten vorgesehen. Diese sind die folgenden:
Welche Witwenrente mit welcher Dauer und mit welcher Höhe gezahlt wird, hängt stark von den der individuellen Familiensituation ab. Jede junge Witwe mit Ansprüchen zur gesetzlichen Hinterbliebenenversorgung erhält mindestens drei Witwenrenten in einer individuellen Reihenfolge – es können aber auch sechs sein.
Insgesamt ergeben sich dadurch mehrere hundert Witwenrenten-Varianten. Um die individuell richtige Variante zu finden, bedarf es daher einer guten Unterstützung – für Frauen, die sich mit der Vorsorgeplanung beschäftigen sowie für Vermittler, die einen Handlungsbedarf aufdecken wollen.
Eine Hilfestellung bietet beispielsweise der kostenlose Frauenrenten-Rechner. Er ist hier aufrufbar und liefert individuelle Informationen, die in den Renten-Informationen schmerzlich vermisst werden.
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