- Von Redaktion
- 20.11.2024 um 10:56
Die Frage nach einer korrekten Witwenrente kann schnell zu einem Haftungsfall für Makler werden. Juristisch gesehen ist die Unterlassung einer Beratung zur Hinterbliebenenvorsorge ein Tretminenfeld, wie ein jüngstes Urteil des Oberlandesgerichts Dresden (3 U 79/23) vom 26. April 2024 zeigt.
Erst in zweiter Instanz und nach vier Jahren konnte ein verklagter Makler eine Schadensersatzforderung in Höhe von 500.000 Euro wegen mangelhafter Beratung in der Hinterbliebenenversorgung abwehren (mehr Details gibt es hier).
Das hilft wirklich gegen den Gender Pension Gap
Fast alle Frauen gehen von einer Rentenlücke aus
„Aus einer Teilzeitbeschäftigung wird keine Vollzeitrente“
Beim Urteil wurde berücksichtigt, dass beide Eheleute promovierte Akademiker waren und die Behauptung des Maklers, dass der verstorbene Ehemann eine Beratung zu einer Risikolebensversicherung „abgeblockt“ habe, nicht widerlegt werden konnte.
3,5 Millionen Frauen erhalten eine Witwenrente
Im Fall von Normalbürgern wäre das Urteil vielleicht anders ausgefallen. Und von diesen Fällen gibt es einige, was die Eintrittswahrscheinlichkeit von Klagen zusätzlich erhöht. Aktuell gibt es ungefähr 4,5 Millionen Witwen, von denen 3,5 Millionen aktuell eine gesetzliche Witwenrente beziehen.
Das größte Problem bei der Witwenrente ist, dass es darüber zu wenige verlässliche Informationen gibt.
Zwar informiert die Deutsche Rentenversicherung Bund Anspruchsberechtigte über ihre gesetzlichen Alters- und Erwerbsminderungsrenten. Dort fehlen jedoch jegliche Hinweise auf einen Witwenfall. Auch in der künftigen digitalen Rentenübersicht sind Ansprüche auf Witwenrenten nicht vorgesehen.
Informationen der Rentenversicherung für Frauen sind irreführend
Selbst die Statistiken der Deutschen Rentenversicherung Bund taugen für junge Ehefrauen nicht einmal als Orientierungshilfe. Denn die dort angegebenen Durchschnittswerte für Witwenrenten werden dominiert von Witwen nach altem Witwenrecht, das für junge Frauen gar nicht mehr gilt. Damit sind diese Informationen eher irreführend als hilfreich.
Die übliche Frage nach der Höhe der Witwenrente ist bereits entlarvend. Es gibt die eine gar nicht, sondern vom Gesetzgeber wurden acht unterschiedliche Renten vorgesehen. Diese sind die folgenden:
- Witwenrente wegen Sterbevierteljahr
- Große Witwenrente (nach altem Witwenrecht)
- Kleine Witwenrente (nach altem Witwenrecht)
- Große Witwenrente wegen eigener Erwerbsunfähigkeit (nach altem Witwenrecht)
- Große Witwenrente wegen eigener Erwerbsunfähigkeit (nach neuem Witwenrecht)
- Große Witwenrente wegen Kinderziehung (nach neuem Witwenrecht)
- Kleine Witwenrente (nach neuem Witwenrecht)
- Keine Witwenrente, das heißt, dass die Rentenhöhe 0 Euro beträgt (wegen Erlöschen gemäß neuem Witwenrecht oder nach Anrechnung)
Welche Witwenrente mit welcher Dauer und mit welcher Höhe gezahlt wird, hängt stark von den der individuellen Familiensituation ab. Jede junge Witwe mit Ansprüchen zur gesetzlichen Hinterbliebenenversorgung erhält mindestens drei Witwenrenten in einer individuellen Reihenfolge – es können aber auch sechs sein.
- Die Anzahl der unterschiedlichen Witwenrenten und deren Beginn und Ende der jeweiligen Witwenrenten hängen von der individuellen Familiensituation ab. Die jeweilige Dauer reicht von einem Monat bis zum Lebensende.
- Die Höhen der jeweiligen Witwenrenten unterscheiden sich stark. Die gesetzlichen Rentenhöhen liegen pro Monat zwischen 0 und 3.500 Euro.
- Gehören Kinder zur Familie, so können diese die jeweiligen Witwenrenten erhöhen, in Abhängigkeit von Kinder-Geburtsdaten und -Erziehungszeiten.
Mehrere hundert verschiedene Kombinationen möglich
Insgesamt ergeben sich dadurch mehrere hundert Witwenrenten-Varianten. Um die individuell richtige Variante zu finden, bedarf es daher einer guten Unterstützung – für Frauen, die sich mit der Vorsorgeplanung beschäftigen sowie für Vermittler, die einen Handlungsbedarf aufdecken wollen.
Eine Hilfestellung bietet beispielsweise der kostenlose Frauenrenten-Rechner. Er ist hier aufrufbar und liefert individuelle Informationen, die in den Renten-Informationen schmerzlich vermisst werden.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren