Die „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ brütet gerade darüber, wie man das deutsche Rentensystem erneuern und auf solide Füße stellen könnte. Einige Vorschläge von Branchenverbänden liegen bereits vor. Jetzt steigt das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) in die Diskussion mit ein und gibt ein Konzeptpapier heraus. Und das hat es in sich. Denn einerseits führt es „die vorhandene einzigartige Zulagensystematik bei der geförderten Altersvorsorge“ vereinfacht weiter. Andererseits wirft es steuerliche Standards über den Haufen und lockert Regeln kräftig.
Verschleppte Reformen, zu viel Bürokratie, die Garantiepflicht als Renditehemmschuh – die Riester-Rente hat es dieser Tage nicht leicht mit ihrem Image. Das sieht man auch beim IVFP so und stellt nüchtern fest, dass der Name „Riester-Rente“ verbrannt ist.
Wie könnte man also den – eigentlich völlig vernünftigen – Ansatz einer durch Zulagen geförderten Vorsorge mal entrümpeln? Dem IVFP schwebt eine „Zulagenrente“ vor: Förderfähig ist jeder in Deutschland, der Unterschied zwischen unmittelbarer und mittelbarer Förderung soll somit weg. Und für die neu hinzukommenden Selbstständigen könnte es eine sinnvolle Ergänzung zu bereits bestehender Vorsorge sein, heißt es vom IVFP.
Die Bruttobeitragsgarantie wird gestrichen. Um eventuell vorhandenen Sicherheitsbedürfnissen gerecht zu werden, könne man das Garantieniveau zum Beispiel auf 50 Prozent senken. Die konkrete Höhe soll frei wählbar sein.
Jeder unter dem durchschnittlichen deutschen Bruttoeinkommen (zurzeit 43.142 Euro im Jahr) bekommt analog zum Riester-System Grund- und Kinderzulagen. Allerdings: Sogar, wenn er keinen einzigen Euro selbst einzahlt – was nicht weniger als eine Revolution wäre. Denn damit könnten sogar Menschen vorsorgen, die kein Geld dafür übrig haben. Der Mindesteigenbeitrag soll ebenso wie der Maximalbetrag von 4 Prozent des Einkommens wegfallen – damit muss man beides aber auch nicht mehr prüfen. Das bedeutet, dass der ganze bisherige umständliche Verwaltungs- und Prüfkram wegfällt. Einzig zu klären wäre nur noch: Sollte mal jemand in einem Jahr über dem Durchschnitt verdienen, bekommt er einfach keine Zulage – und das war’s.
Ebenfalls anders als bei Riester heute soll die gezahlte Rente im Alter steuerfrei bleiben. Das wäre ein enormer Imagegewinn. „Eine hohe Verbreitung dieser Vorsorgelösung ist damit erwartbar und bietet eine hervorragende Lösung für Geringverdiener und kinderreiche Familien“, heißt es vom Institut.
Und damit die Menschen freiwillig noch mehr Geld in diese Zulagenrente stecken, soll der Staat auf jeden Euro zusätzlich 50 Cent Förderung packen. Das entspricht übrigens dem Vorschlag des Versicherungsverbands GDV zur Bürgerrente. Natürlich braucht man für so etwas eine Obergrenze. Das könnten – wie auch der GDV vorschlägt – 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sein.
Kleiner Hinweis des IVFP in Richtung Berlin: Wem das alles zu teuer vorkommt, der könnte auch mal ausrechnen, was es kostet, wenn die Menschen in Deutschland gar nicht vorsorgen.
Seite 2: Mehr Spielraum in der dritten Schicht
Die so in die Moderne geholte ehemalige Riester-Rente könnte man in die Basisrente (also die Rürup-Rente) einfügen. Das würde alles noch einmal zusätzlich vereinfachen. Denn wohlgemerkt: Das IVFP hat nicht vor, alles neu zu erschaffen. Stattdessen will es vorhandene Strukturen nutzen – schließlich gibt es Systeme und Behörden ja schon. So könnte man zum Beispiel auch die Regelung, dass Riester-Sparer zum Ruhestandsbeginn 30 Prozent des Guthabens abrufen dürfen, problemlos auch in die Basisrente übernehmen. Das würde die wiederum noch flexibler und damit interessanter machen.
Das IVFP hat in der sogenannten dritten Schicht ein Problem erkannt: Viele Vorsorger lassen sich zum Rentenbeginn vorsichtshalber das angesparte Guthaben als Komplettbetrag auszahlen (Kapitalauszahlung), weil sie ihre Restlebenserwartung nicht richtig einschätzen können.
Warum also genau diese Entscheidung nicht noch ein bisschen aufschieben und das Ganze viel flexibler gestalten? Zum Rentenstart werden dem Guthaben also monatliche Beträge entnommen, ohne dass sich der Neurentner schon auf die lebenslange Rente festnageln lassen muss. Später kann er sich dann endgültig festlegen. Zum Beispiel mit 85 Jahren, heißt es im Papier.
Die Auszahlraten bis dahin sollen bis zu einem gewissen Betrag steuerfrei sein, das könnten zum Beispiel 3 Prozent des Guthabens pro Jahr über einen Zeitraum von 20 Jahren sein. Angenehmer Nebeneffekt: Das senkt die Gefahr, dass die Neurentner das Guthaben gleich am Anfang ihres Ruhestands verbrauchen.
Die Vorschläge sollen übrigens gleichermaßen für private Rentenversicherungen und als Altersvorsorge eingestufte Fondsspardepots gelten (wie sie beispielsweise der Investmentverband BVI ins Rennen geschickt hat). Damit könnte man laut IVFP für solche Depots auch die bestehenden steuerlichen Regeln für Lebens- und Rentenversicherungen übernehmen, sprich: das Halbeinkünfteverfahren. Das hat der BVI wiederum so nicht vorgeschlagen.
Ganz abgesehen davon soll es aber möglich sein, wie gehabt bei den bekannten steuerlichen Regeln zu Beginn gleich das komplette Geld oder die lebenslange Rente zu nehmen.
Das komplette Konzeptpapier können Sie hier herunterladen.
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