Keine Gegenleistung

BGH verbietet Darlehensgebühren in Bausparverträgen

Der Bundesgerichtshof hat die Darlehensgebühr in Bausparverträgen für unwirksam erklärt. Da für die Gebühr von bis zu 2 Prozent der Darlehenssumme keine Gegenleistung erfolge, werde der Sparer unangemessen benachteiligt, so die Begründung.
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© dpa/picture alliance
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

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