Der Versicherungsmathematiker und ehemalige Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten (BdV), Axel Kleinlein, betrachtet die Versicherungsbranche als Gewinner der Altersvorsorge-Reform (auch: Riester-Reform).
Erinnern wir uns: Die Regierung will die staatlich geförderte Altersvorsorge (Riester-Rente) umbauen. Neu erlaubt sollen reine Wertpapierdepots sein, die Investmentfonds (auch ETFs) und einzelne Wertpapiere enthalten dürfen. Garantiepflichten sollen wegfallen beziehungsweise Wahlrechten weichen. Lebenslange Renten sollen keine Pflicht mehr sein (zugunsten von Auszahlplänen). Und die Förderung soll sich nicht mehr am Einkommen der Menschen, sondern an den eingezahlten Beiträgen und Lebensumständen orientieren (mehr dazu lesen Sie hier).
Kleinlein zeigt sich in einer Stellungnahme von den Plänen angetan: „Im Großen und Ganzen ist das Gesetz ein großer Wurf, ein guter Schritt nach vorne und führt zu echten Besserungen für die Bürgerinnen und Bürger“, teilt er mit. Vor allem, dass neben Lebensversicherern nun auch weitere Anbieter in den Wettbewerb eintreten können, gefällt ihm. Doch dann das große Aber, denn in der Auszahlphase entdeckt er Fehler, die der Versicherungswirtschaft weiterhin Vorteile verschaffen.
So bemängelt er, dass für die Auszahlphase sehr strenge Kostenstrukturen vorgesehen seien, die viele Finanzdienstleister noch nicht anböten. „Hier wird durch die Hintertür dafür gesorgt, dass auch weiterhin die Versicherer mit ihren teuren Verrentungen den Markt dominieren“, so der Mathematiker.
Doch woran stört er sich konkret so sehr, dass er sogar den „Erfolg des gesamten Gesetzes“ in Frage stellt? Es ist der Paragraf 2a des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes, in dem es heißen soll: „Ein Altersvorsorgevertrag […] darf ab Beginn der Auszahlungsphase ausschließlich Kosten in Prozent der Leistung vorsehen.“
Daraus entstehen für Kleinlein gleich zwei Probleme auf einmal:
Seiner Meinung nach kann man beides durch den Zusatz „oder in Prozent des verwalteten Kapitals“ im Gesetz ganz einfach lösen.
Außerdem berücksichtigt der Gesetzentwurf laut Kleinlein die Langlebigkeitsannahmen der Lebensversicherer zu wenig. Schließlich berechnen sie die Lebenserwartungen insgesamt sehr vorsichtig, aber auch höchst unterschiedlich. Entsprechend kürzen sie auch die Renten, was man wohl als Kosten bezeichnen könnte. Kleinlein fordert deshalb Informationspflicht: Lebensversicherer sollen ihre Kunden darüber aufklären, mit welcher Lebenserwartung sie die Rente berechnen. Damit könne der Kunde deutlich besser einschätzen, „wie werthaltig das Produkt ist“, so Kleinlein. Deshalb gehören diese Informationen auch in sämtliche Produktinformationsblätter.
Interessant sind auch weitere Aspekte, die Kleinlein im Gesetz sinnvoll fände:
Kleinleins komplette Stellungnahme (15 Seiten lang) können Sie hier herunterladen.
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