Gewagte Forderung des Verbands

Altersvorsorge-Verbot für Provisionsberater?

War das Ernst gemeint? Der Honorarberater-Verband BVDH will Provisionsberatern die Vermittlung langfristig bindender Kapitalanlagen wie Baufinanzierung und Altersvorsorge verbieten lassen.
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© Getty Images

Seit zwei Jahren versucht die Politik, Honorarberatung zu fördern. Im April 2013 verabschiedete der Bundestag das „Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente“. Damit wurde erstmals die Honorarberatung als eigenständiges Berufsbild etabliert.

Doch damit nicht genug. Auf dem Honorarberater-Kongress am 3. März in Hanau forderte der Veranstalter, Berufsverband deutscher Honorarberater (BVDH), dass sämtliche langfristig bindenden Finanzanlagen wie Baufinanzierung oder Altersvorsorge nur bei unabhängigen Honorarberatern abgeschlossen werden dürfen. Nur bei der Honorarberatung sei gewährleistet, dass die Beratung objektiv sei und sich die Empfehlung nicht nach Provisionsinteressen richte, argumentierte der Verband. Dies sei gerade bei langfristigen Finanzierungsgeschäften wie der Baufinanzierung besonders wichtig, da die Qualität der Beratung sich erste viele Jahre später zeige.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz plane bereits eine Wohnimmobilienkreditrichtlinie, so der Verband weiter. Damit soll der Beruf des Honorar-Immobilienkreditberaters geschaffen werden. Nach BVDH-Angaben existiert bereits ein Referentenentwurf. Die Richtlinie wäre ein Pendant zum geplanten Paragraf 34i Gewerbeordnung (GewO), der für Provisionsberater gelten soll, im Honorarbereich. Würden sich die Honorarberater mir ihrer Forderung jedoch durchsetzen, wäre die Einführung des § 34i GewO obsolet.

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