- Von Barbara Bocks
- 27.05.2025 um 16:43
In einem Webinar zum Thema „Altersvorsorge“ hat Leon Mehic, Vertriebsmitarbeiter bei der Fondsgesellschaft Franklin Templeton, über die fünf Vorteile von Fondspolicen gegenüber einem klassischen Fonds-Sparplan gesprochen. Welche das sind, geben wir hier wieder:
1. Vorteil: In einer Fondspolice ist das Langlebigkeitsrisiko versichert.
Viele Menschen unterschätzen, wie alt sie tatsächlich werden. In einer Fondspolice ist das Langlebigkeitsrisiko abgesichert. Wenn der Kunden die Rente wählt, der Versicherer beispielsweise mit einem Lebensalter von 85 Jahren kalkuliert, und der Kunde jedoch deutlich älter wird, erhält er trotzdem die Rente des Versicherers.
2. Vorteil: Fondswechsel innerhalb der Police sind kosten- und abgeltungssteuerfrei
Grundsätzlich sind Fondswechsel innerhalb einer Fondspolice kostenfrei. Die genauen Einzelheiten unterscheiden sich bei unterschiedlichen Versicherern. Über 15 bis 20 Jahre kommt es oftmals zu vielen Wechseln, weshalb sich Kosten bemerkbar machen können. Ebenso fällt keine Abgeltungssteuer beim Wechsel von Fonds in Fondspolicen in der Ansparphase an. Auch das wirkt sich über die Jahre positiv auf die Rendite aus.
3. Vorteil: Kunden erhalten Zugang zu mehr Produkten
In Fondspolicen haben Kunden mitunter Zugang zu exklusiven Fonds von Versicherern oder zu institutionellen Anlageklassen, in die sie sonst nicht investieren könnten.
4. Vorteil: Im Todesfall ist die Auszahlung einkommensteuerfrei
Da es sich bei der Fondspolice um ein Versicherungsprodukt handelt, ist die Todesfallleistung einkommensteuerfrei. Bei einem klassischen Sparplan gibt es diesen Steuervorteil nicht.
5. Vorteil: Steuervorteile in der Entnahme-, Anspar- und Auszahlphase
Auch in der Entnahmephase kommt es zu Steuervorteilen. Entscheiden sich Kunden für die Kapitalauszahlung, greift die sogenannte 12/62-Regel. Ihre Police muss zwölf Jahre gelaufen sein und der Kunde muss mindestens 62 Jahre alt sein, dann bleiben 50 Prozent der Erträge steuerfrei.
Die Leibrente wird monatlich vom Versicherer zusätzlich zur gesetzlichen Rente ausgezahlt. Entscheidet sich der Kunde für eine lebenslange Rente, berechnet sich die Rentenhöhe aus dem angesparten Kapital. Das Besondere: Rentner müssen nur auf den sogenannten Ertragsanteil ihrer Rente Einkommensteuer zahlen. Der Rest bleibt steuerfrei.
Und je älter der Kunde beim Start der Rentenzahlung ist, desto niedriger ist der steuerpflichtige Anteil. Der Grund: die angenommene geringere Restlebensdauer. Je später der Rentenbeginn erfolgt, desto geringer ist der potenziell steuerlich relevante Ertrag und damit auch der Ertragsanteil. Bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren liegt der Ertragsanteil bei etwa 18 Prozent, bei 75 Jahren nur bei 11 Prozent.

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