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  • Von Redaktion
  • 29.01.2016 um 10:05
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Ungerechter geht es kaum: Die Eltern von Martina und Dieter Stahl haben ihre Kinder schlecht behandelt, sie letztendlich verstoßen und ins Heim gegeben. Trotzdem sollen die Kinder jetzt die Beerdigungskosten für ihren toten Vater zahlen. Kostenpunkt: 3.500 Euro.

Die Mutter ließ Martina Stahl und ihren Bruder Dieter verwahrlosen, schlug sie, wenn sie zu viel weinten, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Der Vater verließ die Familie schon, als seine Frau schwanger war. 47 Jahre ließ er nicht von sich hören.

Und dann kam die Rechnung. Ihr Vater sei im Mai 2015 gestorben, stand in dem Brief der Gemeinde Lenggries. Die Kinder sollten doch die Kosten für Bestattung und in Höhe von knapp 3.500 Euro bezahlen.

Warum ist das so? Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt, dass der Erbe eines Verstorbenen für die Kosten aufkommen muss. Gibt es den nicht, müssen die Angehörigen – erst Ehepartner, dann die Kinder. Wie sich die Familie zu Lebzeiten verstanden hat, ist dabei völlig egal.

Martina und Dieter Stahl wollen die Rechnung nicht bezahlen, sie schlagen das Erbe aus und reichen Klage ein. Die Richter in München erklären aber, dass die Klage keinen Erfolg haben wird. Es gebe zwar Ausnahmen von der Kostentragungspflicht – dafür sei der Fall aber nicht dramatisch genug. Der Verstorbene hätte schwere Straftaten begehen müssen. Seine Kinder beklauen zum Beispiel. Oder sie schlagen. Daraufhin ziehen die Kinder die Klage zurück.

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