- Von Redaktion
- 06.05.2014 um 10:44
Auch bei der Beitragszahlung hat der Kunde ein Mitsprachrecht. Sie kann einmalig zu Beginn, fortlaufend oder auch in Kombination erfolgen. Ebenso kann der Kunde zwischen lebenslanger und abgekürzter Beitragszahlung entscheiden und eine Beitragsdynamik zwischen 2 und 5 Prozent vereinbaren.
Bei bestimmten Ereignissen, wie Pflegebedürftigkeit oder Tod des Partners oder Kindes, kann die versicherte Rente um bis zu 30 Prozent ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Bei finanziellen Engpässen können Kunden Beitrag und Rente über einen längeren Zeitraum auf den Mindestsatz senken und anschließend wieder ohne erneute Gesundheitsprüfung auf das Ausgangsniveau anheben. Zusätzlich ist bei Arbeitslosigkeit oder Tod des Ehe-/Lebenspartners eine Beitragsbefreiung für sechs Monate unter Beibehaltung des vollen Versicherungsschutzes möglich.
Die Dialog hat die Pflegerente auch mit einigen Optionen ausgestattet. So können Kunden eine garantierte Rentendynamik im Leistungsfall zwischen einem und 5 Prozent wählen oder eine Zusatzleistung im Pflegefall (Pflegestufe III) in Höhe von sechs Monatsrenten. Bei Einmalbeitragszahlung gibt es die Möglichkeit der Beitragsrückgewehr: Die eingezahlten Beiträge gibt es zurück, wenn die versicherte Person stirbt, ohne Leistungen in Anspruch genommen zu haben.
Die Rating-Agentur Morgen & Morgen hat SPR-care bereits mit der Höchstnote 5 Sterne ausgezeichnet.
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