Vergleich mit Norwegen und Schweden

Das Altersvorsorgedepot und sein Staatsfonds: Eine internationale Einordnung

Der für Deutschland geplante Staatsfonds des Altersvorsorgedepots wird oft mit den „Vorbildern“ aus Norwegen und Schweden verglichen. Geht das so einfach? Die Volkswirte Sven Ebert und Gunther Schnabl vom Flossbach von Storch Research Institute ordnen die deutsche Lösung in ihrem Gastbeitrag ein.
Volkswirte Gunther Schnabl (links) und Sven Ebert, Flossbach von Storch Research Institute.
© Flossbach von Storch Research Institute
Volkswirte Gunther Schnabl (links) und Sven Ebert, Flossbach von Storch Research Institute.

Der Deutsche Bundestag hat das Altersvorsorgedepot beschlossen. Private Altersvorsorge mit Aktien(-fonds) wird ab dem 1. Januar 2027 mit Zulagen und Steuerersparnissen gefördert. Beitragsgarantien, die die Ersparnisbildung beim Vorgänger Riester-Rente erschwerten, sind nicht mehr erforderlich.

Jeder Anbieter eines Altersvorsorgedepots muss neben seinen eigenen Produkten ein sogenanntes Standarddepot anbieten. Dessen Effektivkosten, das heißt die jährliche Renditeminderung im Vergleich zu einer kostenlosen Anlage, dürfen ein Prozent nicht überschreiten. Der Aktienanteil – und damit das Risiko – muss sich zu Rentenbeginn reduzieren.

Das Standarddepot soll zur Überraschung vieler Beobachter nicht nur von privaten Anbietern angeboten werden. Die Bundesregierung plant auch einen kostengünstigen öffentlichen Träger. Für dieses gerne als Staatsfonds bezeichnete Modell werden Norwegen und Schweden als Vorbilder genannt. Was sind die Unterschiede?

Die Tabelle vergleicht den Staatsfonds von Deutschland, Schweden und Norwegen 

Land Ursprung Anlage-Entscheidung Auszahlung
Norwegen Erträge aus Öl- und Gasförderung Aktiv gemangter Fonds durch staatseigene Fondsgesellschaft 3 Prozent des Kapitals gehen pro Jahr in den Staatshaushalt, der Beiträge zur Alterssicherung macht
Schweden Kapitalgedeckte Anlage von Beiträgen zur gesetzlichen Rente Weitgehend regelbasierte Anlage (ETF) durch staatseigene Fondsgesellschaft als lebenslange Rente
Deutschland Staatliche Anlage privater Beiträge in Konkurrenz zu privatem Sektor Öffentlicher Träger (Ausgestaltung noch unklar) als Alternative zu privaten Anbietern Kombination von Einmalzahlung und zeitlich begrenztem Auszahlplan oder lebenslanger Rente

Quelle: FvS Research Institute, eigene Darstellung

 

Auslöser für den Staatsfonds und Art der Einzahlungen

Der deutsche Staatsfonds soll eine Konkurrenz zu privaten Anbietern beim Altersvorsorgedepot sein. Er soll die privaten Ersparnisse der Menschen verwalten, die sich für ihn entscheiden. Geld aus dem Bundeshaushalt fließt nur in Form der staatlichen Zulagen zu.

Der schwedische Staatsfonds AP7 sammelt dagegen keine privaten Ersparnisse ein. Er legt rund 15 Prozent der Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung personalisiert am Kapitalmarkt an, sofern die Anleger nicht einen anderen privaten Fondanbieter auswählen. Er erweitert also das gesetzliche Umlagesystem um eine kapitalgedeckte Komponente.

In Norwegen verwaltet der Staatsfonds die Erlöse aus der Öl- und Gasförderung. Solche Staatsfonds haben oft das Ziel, die Einnahmen und Ausgaben des Staates zu glätten, weil Rohstoffpreise stark schwanken. Zudem sollen sie Rücklagen für die Zeit bilden, wenn die Rohstoffvorkommen erschöpft sind. In Norwegen fließt jedes Jahr ein Teil der Erträge des Fonds in den Staatshaushalt.

Wer trifft die Anlage-Entscheidung?

Im Altersvorsorgedepot in Deutschland kann sich jeder Bürger frei für ein Produkt seiner Wahl – Staatsfonds oder privater Anbieter – entscheiden. Die Ausgestaltung der Kapitalanlage variiert entsprechend nach Anbieter. Welche Anlagephilosophie der Staatsfonds vertreten wird und welcher öffentliche Träger die Anlage-Entscheidungen übernimmt, ist noch unklar.

In Schweden legt eine staatseigene Behörde die Einlagen an. 27 Mitarbeiter investieren überwiegend regelbasiert – also vergleichbar mit einem aktiven ETF – rund 140 Milliarden Euro. Die Aufteilung des Fondsvermögens auf die Beitragszahler, übernimmt die schwedische Rentenkasse.

In Norwegen kümmert sich eine Abteilung der Zentralbank um die Kapitalanlage. Rund 700 Mitarbeiter verwalten rund 1,8 Billionen Euro. Entlang der Anlagevorschriften, die das Finanzministerium vorgibt, wird hier klassisches aktives Management betrieben. Einziger Kunde ist der norwegische Staat.

Wie zahlen die Fonds aus?

In Deutschland kann der Sparer zu Beginn der Auszahlphase, welcher zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr liegen muss, bis zu 30 Prozent seines angesparten Kapitals als Einmalzahlung erhalten. Der Rest muss in einen Auszahlplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr monatliche Zahlungen macht. Eine lebenslange Rente ist auch möglich.

In Schweden werden die kapitalgedeckten Anteile der gesetzlichen Rente gemeinsam mit dem umlagefinanzierten Teil stets als lebenslange Rente ausgezahlt. Der Startzeitpunkt des kapitalgedeckten Teils der Rente ist flexibel wählbar. Je später der Auszahlungsbeginn aus der Kapitalrücklage, desto höher die Auszahlung. Dazu kann man kann entscheiden, ob und wann die Kapitalrücklagen nach Renteneintritt die in eine sichere Anlage umgeschichtet werden sollen.

Der norwegische Staatsfonds leitet jedes Jahr 3 Prozent des Kapitals in den Staatshaushalt. Aktuell entspricht das rund 20 Prozent des Staatshaushalts beziehungsweise dem gesamten Zuschuss des Staates zu den Auszahlungen der gesetzlichen Rente. Die Mittel sind jedoch nicht zweckgebunden, sondern neben Steuereinnahmen ein Teil des jährlichen Gesamtbudgets des Staates.

Einordnung des deutschen Weges

Das norwegische Modell kann man in Deutschland nicht replizieren, weil es keine vergleichbaren Rohstoffvorkommen gibt. Während in Norwegen die Rohstoffvorkommen einen wichtigen Beitrag für die Alterssicherung leisten, müssen in Deutschland die Bürger selbst sparen.

Im Vergleich zu Schweden gibt es in Deutschland innerhalb des gesetzlichen Systems keine kapitalgedeckten Rücklagen. Deutschland ergänzt die gesetzliche Umlage durch eine private Alterssicherung, die vom Staat gefördert wird. Weil es bereits eine hoch entwickelte Finanzbranche gibt, ist der Staatsfonds mit zusätzlicher Bürokratie verbunden.

Interessant ist in Deutschland, dass der Staat eine Konkurrenz zu privaten Anbietern schaffen möchte, die die Gebühren im privaten Sektor niedrig halten kann. Ordnungspolitisch fraglich ist, dass der Staat in Wettbewerb zu privaten Anbietern tritt, obwohl die Gebühren der privaten Anbieter bereits regulatorisch gedeckelt sind.

Über die Autoren

Sven Ebert und Gunther Schnabl sind Volkswirte in Diensten des Flossbach von Storch Research Institutes in Köln. Ebert seit 2022 als Senior Research Analyst. Davor arbeitete er am Karlsruher Institut für Technologie und beim Rückversicherer Scor. Schnabl ist Senior Advisor beim Institut. Er hat außerdem seit April 2006 an der Universität Leipzig den Lehrstuhl für Wirtschaftspolitik und internationale Wirtschaftsbeziehungen inne und leitet dort das Institut für Wirtschaftspolitik.

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