Das Bundesfinanzministerium folgt den Empfehlungen der deutschen Versicherungsmathematiker und möchte den Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen zum 1. Januar 2015 von 1,75 auf 1,25 Prozent senken. Das ist eine Folge des anhaltenden Niedrigzinsniveaus an den Kapitalmärkten.
Der Höchstrechnungszins ist der Zins, den die Versicherer ihren Kunden maximal garantieren dürfen. Er orientiert sich an der Rendite zehnjähriger Bundesanleihen und wird vom BMF festgelegt.
Die deutschen Versicherer fordern allerdings mehr Zeit und wollen die Senkung erst zum Januar 2016. „Wir brauchen Zeit für eine technische Umstellung“, so GDV-Präsident Alexander Erdland auf einer Pressekonferenz am Freitag in Berlin. Die Branche brauche Vorlauf, um ihre IT anzupassen. Schließlich müssten die Versicherer parallel auch ihre Systeme an das neue Eigenkapital-Regime Solvency II anpassen, das zum 1. Januar 2016 in Kraft tritt.
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