Viele haben Pläne und Träume für ihren Ruhestand. Wenn es aber um die finanzielle Planung geht, ist man schnell überfordert. Professionelle Ruhestandsplanung wird aufgrund steigender Lebenserwartung immer wichtiger.
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Seit dem Bundestagsbeschluss wird viel darüber geschrieben, was das Altersvorsorgedepot ist. Kaum jemand rechnet vor, für wen es sich lohnt. Ich habe die Fördermechanik am Gesetzestext durchgerechnet, mit vollständiger ETF-Vergleichsseite. Das Ergebnis ist unbequemer, als beide Lager es gern hätten – und es dreht eine Faustregel um, die sich gerade festsetzt.
Als ich im Frühjahr die ersten Modellrechnungen fertig hatte, war ich sicher, einen Fehler gemacht zu haben. Die 24-jährige Berufseinsteigerin, die vier Jahrzehnte lang einzahlt, schnitt im Altersvorsorgedepot (AVD) kaum besser ab als im freien ETF-Depot. Der 45-jährige Gutverdiener dagegen, mit halb so langem Horizont, lag deutlich vorn.
Die Rechnung stimmt – und sie widerspricht der Erzählung, die sich gerade einbürgert: dass das Altersvorsorgedepot vor allem etwas für junge Sparer sei.
Der Grund wird selten ausgesprochen. Die Förderung ist ein einmaliger Hebel auf jeden eingezahlten Euro; sie hängt an der Differenz zweier Steuersätze: dem im Erwerbsleben und dem im Ruhestand. Und nicht an der Laufzeit. Der erwartbare Kostennachteil des AVD-Mantels wirkt dagegen in jedem Jahr und summiert sich.
Je länger gespart wird, desto mehr frisst dieser Kostenunterschied vom festen Fördervorteil auf. Bei ansonsten gleichen Steuersätzen schrumpft der Vorsprung des Altersvorsorgedepots von rund 29 Prozent bei 10 Beitragsjahren auf rund 16 Prozent bei 50. Im Vergleich zum ETF-Depot arbeitet die Zeit also nicht für das geförderte Produkt, sondern dagegen.
Drei Dinge fehlen in Vergleichsrechnungen regelmäßig und deswegen liegen kursierende Ergebnisse so weit auseinander.
#1 Die Günstigerprüfung wird vergessen. Zulage und Sonderausgabenabzug addieren sich nicht. Das Finanzamt gewährt den Abzug nur, soweit er den Zulagenanspruch übersteigt. Wer beides zusammenzählt, überzeichnet die Förderung um mehrere hundert Euro im Jahr.
#2 Die ETF-Seite wird zu teuer gerechnet. Häufig wird jeder Jahresertrag sofort mit gut 26 Prozent belastet. Real greifen die Teilfreistellung von 30 Prozent und die Vorabpauschale, die beim Verkauf angerechnet wird.
#3 Es wird brutto verglichen. Aus dem Depot fließt weitgehend versteuertes Geld, aus dem Altersvorsorgedepot voll nachgelagert zu versteuerndes. Alle Zahlen hier sind Nettoentnahmen nach Steuern. Und weil ein Auszahlungsplan kein lebenslanges Einkommen ist, spreche ich bewusst nicht von Rente – dazu am Ende mehr.
Ich habe drei Profile durchgerechnet, jeweils mit 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr, also genau bis zur Fördergrenze.
Angenommen sind:
Beide Seiten fahren denselben Gleitpfad: 100 Prozent Aktien bis fünf Jahre vor Rentenbeginn, dann stufenweise auf 50 Prozent zurück. Ein Detail daran wird gern übersehen: Im AVD-Vertrag ist dieses Umschichten steuerfrei, weil erst die Leistung besteuert wird. Im freien Depot ist jede Umschichtung ein Verkauf – mit Abgeltungsteuer nach dem First-in-first-out-Prinzip. Der Gleitpfad kostet das Depot also zusätzlich Substanz.
Daraus folgt ein Auswahlkriterium, das ich für eines der wichtigsten überhaupt halte: Der Vertrag muss die Aktienquote im Zeitverlauf tatsächlich anpassen lassen – steuerfrei und ohne Zusatzkosten. Ein Altersvorsorgedepot, das diese Umschichtung nicht oder nur eingeschränkt zulässt, verschenkt seinen strukturellen Vorteil gegenüber dem Depot.
Die Berufseinsteigerin, 24 Jahre, 38.000 Euro brutto. Grenzsteuersatz 28 Prozent, im Ruhestand 22 Prozent. 43 Beitragsjahre, Nettoaufwand rund 1.685 Euro im Jahr. Ergebnis: 31.700 Euro jährliche Nettoentnahme im Altersvorsorgedepot gegen 30.300 Euro im Depot. Ein Vorsprung von 4,7 Prozent – bei halber Laufzeit wären es mit 9,5 Prozent gut doppelt so viel.
Der Gutverdiener, 45 Jahre, 85.000 Euro brutto, zwei Kinder. Grenzsteuersatz 41 Prozent, im Ruhestand 28 Prozent. Nur 22 Beitragsjahre, ähnlicher Nettoaufwand. Ergebnis: 7.350 Euro gegen 5.800 Euro, ein Vorsprung von 26,6 Prozent. Diesen Rückstand holt das Depot in einem Menschenleben nicht mehr auf.
Der Unterschied liegt in zwei Größen: Die Steuersatzdifferenz beträgt bei ihm 13 Punkte statt 6, und die beiden Kinderzulagen bringen 600 Euro jährlich zusätzlich – 1.140 Euro Zulage gegenüber 540 Euro bei ihr.
Die Selbstständige, 50 Jahre, 60.000 Euro Gewinn. Grenzsteuersatz 34 Prozent, im Ruhestand 30 Prozent, 17 Beitragsjahre. Ergebnis: 3.590 gegen 3.260 Euro, ein Vorsprung von 10,1 Prozent – bei einer Gruppe, die ab 2027 erstmals unmittelbar förderberechtigt ist.
Abbildung 1 zeigt alle drei Profile über die gesamte Bandbreite möglicher Beitragsjahre: Jede Kurve fällt, und keine kreuzt die andere.
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Abbildung 1: Je länger gespart wird, desto kleiner der Vorteil. Jährliche Nettoentnahme nach Steuern je 1.800 Euro Eigenbeitrag.
Über alle Kombinationen aus Erwerbs- und Rentensteuersatz gerechnet, entsteht das Bild in Abbildung 2. Das geförderte Altersvorsorgedepot gewinnt in der großen Mehrzahl der Fälle – nicht trotz, sondern wegen der Steuern. Es verliert dort, wo die Steuersatzdifferenz klein ist und der Horizont sehr lang.
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Abbildung 2: Zwei Steuersätze entscheiden. Break-even-Landkarte je gefördertem Beitrags-Euro, ohne Kinder, Produktkosten ein Prozent pro Jahr.
Für die Beratung heißt das: Die erste Frage ist nicht das Geburtsjahr, sondern der Abstand zwischen heutigem und erwartetem Grenzsteuersatz. Zehn Punkte oder mehr – die Sache ist klar. Weniger als fünf, dann entscheidet der Zeithorizont.
Zwei Größen verschieben die Karte spürbar: Kinderzulagen, weil sie unabhängig vom Steuersatz wirken, und die Produktkosten. Bei 0,5 statt 1,0 Prozent pro Jahr dominiert das Altersvorsorgedepot nahezu überall.
Oberhalb von 1.800 Euro Eigenbeitrag endet die Förderung. Der Vertrag nimmt zwar bis 6.840 Euro im Jahr an, aber jeder ungeförderte Euro trägt die höheren Produktkosten ohne Gegenleistung.
Meine Rechnung ist hier eindeutig, über alle geprüften Steuersätze hinweg: Der ungeförderte Euro ist vom ersten Jahr an im freien Depot besser aufgehoben. Die rationale Empfehlung lautet deshalb nicht „Altersvorsorgedepot oder Depot“ sondern beides nebeneinander: 1.800 Euro in den geförderten Vertrag, jeden weiteren Sparbetrag in ein freies Depot.
In der Praxis wird das schneller relevant, als viele denken. Wer die Sparrate mit dem Gehalt steigen lässt – und dazu raten die meisten Berater –, überschreitet die 1.800 Euro schon im zweiten Jahr. Jeder weitere Euro landet dann in der ungeförderten Zone.
Ich habe das über 40 Beitragsjahre gerechnet, Startbeitrag 1.800 Euro, Steuersätze 42 und 28 Prozent. Wächst die Rate um 2 Prozent jährlich, stehen bei identischem Nettoaufwand von rund 91.000 Euro am Ende 29.794 Euro Nettoentnahme, wenn alles in den AVD-Vertrag fließt gegen 30.440 Euro, wenn der Überhang ins Depot geht. Das sind 2,2 Prozent mehr, allein durch die Aufteilung. Abbildung 3 stellt beide Wege gegenüber.
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Abbildung 3: Wohin der Überhang fließt – bei identischem Sparaufwand, nach 40 Beitragsjahren.
Bei stärkerer Dynamik – 4 Prozent in den ersten 25 Jahren, danach 2 Prozent – wächst der Abstand auf 3,9 Prozent: 39.638 gegen 38.151 Euro. In beiden Fällen wird derselbe Betrag gespart, es geht allein darum, wohin der Überhang fließt.
Das Gesetz schreibt für den Auszahlungsplan eine Formel vor, über die bisher kaum jemand spricht: Die monatliche Rate wird zu Stichtagen im Abstand von bis zu drei Jahren neu festgesetzt, indem mindestens 80 Prozent des verbleibenden Kapitals durch die verbleibenden Monate geteilt werden.
Entscheidend ist, was in dieser Formel fehlt: die Verzinsung. Der Divisor sind schlicht die Restmonate. Die laufenden Erträge werden also nicht mitverzehrt, sondern nach hinten geschoben. Die Auszahlung beginnt dadurch bei nur 47 bis 60 Prozent dessen, was eine gleichbleibende Entnahme hergäbe, und steigt bis zum Laufzeitende auf ein Mehrfaches. Abbildung 4 zeigt den Verlauf.
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Abbildung 4: Was mit 67 Jahren tatsächlich ankommt. Gesetzlicher Auszahlungsplan je 100.000 Euro Kapital.
Für einen 67-Jährigen ist das die falsche Richtung: am wenigsten in den Jahren, in denen die meisten noch am unternehmungslustigsten sind, am meisten mit 92. Es gibt allerdings eine Rettung, und sie steht im selben Absatz: Die gesonderte Auszahlung der laufenden Zinsen und Erträge ist zulässig.
Kombiniert man beides, lässt sich das Profil weitgehend frei gestalten: Ich habe sowohl eine konstante als auch eine mit 2 Prozent jährlich steigende Entnahme gegen den Gesetzesrahmen geprüft, beide sind über die gesamte Laufzeit zulässig. Gerade die dynamisierte Variante dürfte in der Beratung überzeugen, weil sie die Kaufkraft stabil hält.
Nur ist das eine Kann-Vorschrift, keine Pflicht. Ob ein Vertrag die Option vorsieht, gehört deshalb zu den wichtigsten Fragen, die Sie ab 2027 jedem Anbieter stellen sollten.
Ich habe Auszahlungspläne über ein festes Fenster bis 92 Jahre gerechnet. Eine lebenslange Leibrente zahlt darüber hinaus. Und genau dieser Langlebigkeitsschutz ist in meinen Zahlen nicht bepreist.
Wer also liest, dass der Auszahlungsplan die Verrentung schlägt, muss mitlesen: Er tut das über ein Zeitfenster, nicht über ein Leben. Rein rechnerisch zieht die lebenslange Rente erst spät gleich – in meinen Profilen liegt der Plan um den Faktor 1,35 höher, die Summen kreuzen sich also erst mit etwa 101 Jahren. Entscheidend ist aber nicht die Summe, sondern was ab 93 Jahren passiert: Dann zahlt der Plan nichts mehr, die Rente weiter. Die Entscheidung zwischen Plan und Rente ist deshalb keine Rechenfrage allein, sondern eine Frage der Risikotoleranz und damit Beratung im eigentlichen Sinn.
Zwei weitere Größen bleiben außen vor. Erstens der Kapitalmarkt: Ich rechne einen Erwartungspfad ohne Schwankungen. Zweitens der Steuertarif: In der Auszahlungsphase rechne ich mit einem konstanten Grenzsteuersatz, die Progression bleibt also unberücksichtigt. (Dynamisiert ist der Steuertarif in meinem Modell nur dort, wo es um das Nettogehalt in der Erwerbsphase geht.) Auch die zulässige Teilentnahme von bis zu 30 Prozent habe ich bewusst in keiner Produktvariante angesetzt, damit der Vergleich symmetrisch bleibt.
Und eine Größe verdient mehr Aufmerksamkeit, als sie üblicherweise bekommt: die Restlebenserwartung. Steigt sie, muss ein lebenslanges Produkt dieselbe Summe auf mehr Jahre verteilen. Auf die Höhe der laufenden Entnahme wirkt das ähnlich stark wie ein kräftiger Kapitalmarkteinbruch, nur dass es niemand als Verlust wahrnimmt.
Fragen Sie zuerst nach der Steuersatzdifferenz, nicht nach dem Geburtsjahr. Sie ist der Haupttreiber und im Gespräch schnell abzuschätzen.
Ziehen Sie die 1.800-Euro-Linie, gerade bei dynamischer Sparrate. Denn dort entsteht der Überhang, und für ihn zahlt Ihr Kunde Produktkosten ohne Gegenleistung.
Fragen Sie nach dem Auszahlungsprofil, also danach, wie hoch die monatliche Zahlung im ersten Jahr ausfällt und wie sie sich über die Laufzeit entwickelt. Zwei Verträge, die zum Rentenbeginn dasselbe Guthaben angespart haben, können hier weit auseinanderliegen: Sieht der eine die gesonderte Auszahlung der laufenden Erträge vor und der andere nicht, unterscheidet sich die erste Jahreszahlung um rund die Hälfte.
Offen bleibt in diesem Beitrag bewusst die zweite Hälfte der Produktwelt: die Verrentung des angesparten Guthabens und die ungeförderte Fondspolice. Beide habe ich ebenfalls durchgerechnet, beide verlangen eine eigene Betrachtung. Nicht zuletzt, weil dort das Langlebigkeitsrisiko tatsächlich abgesichert wird. Das ist der Stoff für einen zweiten Beitrag.
Das Altersvorsorgedepot ist kein Selbstläufer und kein Etikettenschwindel. Es ist ein Produkt mit einem klar umrissenen Einsatzbereich. Wer diesen Bereich kennt, hat ab Januar 2027 ein gutes Argument. Und wer ihn nicht kennt, verkauft es den Falschen.
Dr. Robert Bahnsen ist Aktuar (DAV) und CERA und befasst sich seit über 20 Jahren mit Versicherungsmathematik und Altersvorsorge – bei der Allianz und als Partner bei EY. Er ist Geschäftsführer der Vermögenslotse RB UG und stellvertretender Vorsitzender des DAV-Ausschusses Rechnungslegung und Regulierung. Daneben führt er die KI-Macht-Lernen GmbH.
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