- Von Karen Schmidt
- 05.09.2024 um 15:51
Der AOK-Bundesverband hat ein Gutachten zur Finanzierung der Pflege hierzulande veröffentlicht. Danach ist bei Fortschreibung des aktuellen Status Quo bezüglich Einnahmen und Ausgaben mit einem Anstieg des Finanzbedarfs von aktuell 59 Milliarden Euro auf 93 Milliarden Euro im Jahr 2030 und auf 226 Milliarden Euro bis 2060 zu rechnen.
Der Beitragssatz würde damit bis 2030 von aktuell 3,4 Prozent auf 4,1 Prozent steigen, zwischen 2047 und 2056 weiter auf 4,55 Prozent klettern und bis 2060 auf 4,35 Prozent absinken. Das Gutachten hat der Wirtschaftsforscher Prognos im Auftrag der AOK erstellt. Basis der Analyse sind Daten aus dem Jahr 2023.
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Pflege-Reform: Staat soll pflegebedingte Kosten voll übernehmen
„Das Gutachten unterstreicht den dringenden Reformbedarf und vor allem die Notwendigkeit von Steuermitteln zur Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung (SPV)”, sagt Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes. „Die Regierung muss noch in dieser Legislaturperiode und damit auch bereits in der kommenden Haushaltswoche ins Handeln kommen und Bundesmittel für die SPV einplanen. Sonst drohen Beitragssatzsteigerungen, mit negativen Folgen für das Vertrauen in die gesamte SPV und ihre Funktionsfähigkeit.”
Steuerfinanzierung könnte Beiträge senken
Das Gutachten beleuchtet die Wirkung von drei Reformbausteinen zur Ausweitung der Steuerfinanzierung. Danach könnte der Beitragssatz bis 2060 um durchschnittlich -0,50 Prozentpunkte entlastet werden, wenn …
- die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige aus Steuermitteln finanziert würden,
- die Bürgergeldpauschale erhöht
- und ein Steuerkapital zur Weiterentwicklung des Pflegevorsorgefonds eingeführt werden würde.
2030 würde der Beitragssatz dann bei 3,7 Prozent liegen, anstatt bei prognostizierten 4,1 Prozent ohne diese Reformmaßnahmen; im Jahr 2060 wären es 3,8 Prozent statt 4,35 Prozent.
„Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und die Kosten sollten auf viele Schultern verteilt werden“, so Reimann. „Das Gutachten zeigt, dass zusätzliche Steuerzuschüsse gut geeignet sind, um den Druck auf den Beitragssatz im demografischen Wandel zu verringern“. Dafür müssten aber alle drei Reformbausteine umgesetzt werden.
Beitragsgrundlagen ausweiten?
Im Gutachten haben die Forscher auch berechnet, welche Wirkung eine Ausweitung der Beitragsgrundlage auf den Beitragssatz haben könnte. Folgende Ideen stehen da im Raum:
- Eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der Gesetzlichen Rentenversicherung plus
- eine Verbeitragung weiterer Einkunftsarten wie Kapitalerträge würde im mittleren Szenario den Beitragssatz um durchschnittlich -0,35 Prozentpunkte senken.
Reimann: „Eine dadurch entstehende finanzielle Mehrbelastung der Beitragszahlenden lehnen wir als AOK-Gemeinschaft ab. Vielmehr muss die Ampel ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zur finanziellen Entlastung der Sozialen Pflegeversicherung einlösen.“
Auch die Einführung eines zusätzlichen Steuerkapitals, die Prognos in der Grundlogik zum Aufbau eines Generationenkapitals in der Rentenversicherung nachgezeichnet und berechnet hat, könnte dem Gutachten zufolge eine stärkere Entlastung bringen, wenn der Staat dazu Steuermittel einbringen würde. Ein denkbarer Finanzausgleich zwischen Sozialer und Privater Pflegeversicherung würde laut Gutachten im Mittel für eine Entlastung von -0,3 Prozentpunkten sorgen.
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