Mitarbeiter bei Porsche in Stuttgart: Große Industrieunternehmen führten bereits in den 80er Jahren Betriebsrenten für ihre Mitarbeiter ein © Getty Images
  • Von Oliver Lepold
  • 25.04.2018 um 14:30
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Die betriebliche Altersversorgung hat in Deutschland zwar eine lange Tradition, führt dennoch eher ein Schattendasein. Das soll sich nun dank politischen Rückenwinds ändern. Was denken Deutschlands Vermittler darüber? Hier gibt es die Antwort.

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist deutlich älter als die gesetzliche Rente. Der älteste Beleg weist auf eine Bergbaubruderschaft im Nordharz anno 1260 hin. Dort wurde soziale Führsorge in finanzieller Form sowohl auf invalide und verarmte Bergleute als auch auf deren Hinterbliebene umgesetzt. Später folgten Seemannskassen in der Schifffahrt und Unterstützungskassen der Eisenbahnverwaltungen im 19. Jahrhundert. Zu dieser Zeit entstanden auch die ersten betrieblichen Versorgungswerke, darunter Krupp und Henschel (1858) oder Siemens (1871).

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Während allerdings schon 1889 im Reichstag ein Gesetz über die staatliche Invaliditäts- und Alterssicherung beschlossen wurde, erhielt die bAV erst 1974 eine gesetzliche Verankerung. In den 1980er Jahren wurde es für Beschäftigte von Großunternehmen in der Industrie normal, eine Zusage zu einer Betriebsrente zu erhalten. In Betrieben kleinerer und mittlerer Größe war dies die Ausnahme. Dieser Zustand hat sich in den vergangenen Dekaden nicht wesentlich geändert.

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf betriebliche Rentenversicherung

Seit Januar 2002 hat dank der Rentenreform jeder Beschäftigte das Recht auf eine Betriebsrente in Form einer Entgeltumwandlung. Seitdem wird die bAV auch staatlich gefördert. Als zweite Säule neben der staatlichen und der privaten Vorsorge ist sie heute ein wichtiger Baustein der Altersversorgung. Anders als die gesetzliche Rente ist die bAV dem direkten Einfluss der Demografie entzogen und basiert entweder auf einer kapitalmarktorientierten Anlage oder auf der Verwendung von Unternehmensgewinnen.

Das Versorgungsniveau der arbeitgeberfinanzierten bAV macht laut Willis Towers Watson im Median jedoch nur zwischen 4,4 Prozent bis 4,8 Prozent des letzten Grundgehalts aus. Dabei gilt: je größer das Unternehmen, desto höher fällt auch die bAV aus. Und die Branche spielt eine Rolle: Während etwa im Kredit- und Versicherungsgewerbe 81 Prozent der Beschäftigten 2015 über eine Betriebsrente verfügten, sind es laut Daten von Statista im verarbeitenden Gewerbe 63 Prozent, im Gesundheits- und Sozialwesen nur 42 Prozent und im Gastgewerbe sogar nur 20 Prozent. Insgesamt stagnierte die Verbreitung der bAV zuletzt bundesweit bei rund 34 Prozent der Erwerbstätigen.

BRSG soll Arbeitgeber unter die Arme greifen

Es gibt also riesige Unterschiede und eine Unterversorgung. Nicht zuletzt aus diesem Grund ist seit Jahresbeginn 2018 das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft. „Der Gesetzgeber wollte durch das BRSG und die damit verbundene Möglichkeit der Enthaftung für die Arbeitgeber die Möglichkeit schaffen, in der Niedrigzinsphase kapitalmarktorientiertere Investitionsmöglichkeiten aufseiten der Versicherer zu ermöglichen, sodass höhere Renditen erwirtschaftet werden können“, erläutert Thomas Schiller, Partner des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) ein weiteres Motiv.

Vor dem Hintergrund des Wandels in der bAV hat Pfefferminzia eine Online-Umfrage unter seinen Lesern durchgeführt, um die wichtigsten Aspekte aus Sicht der Vermittler zu eruieren. 321 Vermittler haben unsere Fragen beantwortet. 78 Prozent davon vermitteln regelmäßig eine bAV, der Großteil davon allerdings höchstens einmal im Monat. Nur jeder fünfte Makler schließt bAV-Verträge mehrmals pro Woche ab. Mit Abstand dabei am beliebtesten: die Direktversicherung, die als unkompliziert in der Umsetzung gilt.

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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