Votum-Verband fordert rechtssichere ESG-Abfrage ein

„Für Prospektaussagen müssen allein Prospektverantwortliche haften“

Künftig müssen auch Finanzanlagenvermittler und Honorarberater die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden ermitteln und daraus Empfehlungen ableiten. Damit Berater diesen Prozess haftungssicher steuern können, fordert der Vermittlerverband Votum jedoch noch einige Korrekturen beim Bundeswirtschaftsministerium ein.
Martin Klein, geschäftsführender Vorstand, Votum Verband
© Votum
Martin Klein, Vorstand des Vermittlerverbandes Votum

Finanzanlagenvermittler und Honorarberater müssen künftig ebenfalls die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden ermitteln und bei ihrer Anlageempfehlung berücksichtigen (wir berichteten).

Der Vermittlerverband Votum begrüßt dies ausdrücklich – hat aber noch viele Fragen an das zuständige Bundeswirtschaftsministerium. Damit die Akzeptanz der Abfragepflicht von Nachhaltigkeitspräferenzen im Beratungsprozess gelinge, müssten „gewisse Grundvoraussetzungen geschaffen werden“, fordert Votum-Vorstand Martin Klein.   

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Beispielsweise seien die Berater darauf angewiesen, dass die Kapitalverwaltungsgesellschaften und Vermögensanlagenanbieter die Nachhaltigkeitsmerkmale ihrer Kapitalanlageprodukte zutreffend beschreiben. Insbesondere den Nachhaltigkeitsanteil in ihren Produkten müssten die Gesellschaften „korrekt bestimmen“, wie Klein betont. Es könne nicht Aufgabe der Berater sein, die Angaben der Produktanbieter auf Richtigkeit zu überprüfen, so der Votum-Vorstand weiter.

Votum fordert Sicherheitsgarantien für Berater

Der Verband trete daher für eine eindeutige Abgrenzung der Verantwortungsbereiche von Produktgebern und Beratern ein. Und weiter: „Wir fordern, dass die Einführung der Nachhaltigkeitspräferenzabfragepflicht mit der Klarstellung verbunden wird, dass sich Finanzanlagevermittler auf die Aussagen von Kapitalverwaltungsgesellschaften und Vermögensanlagenanbietern verlassen können“, appelliert Klein an das zuständige Bundeswirtschaftsministerium. Zum Hintergrund: Am heutigen Mittwoch enden die Konsultationen für die entsprechende Anpassung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV).

Sollten die prospektierten Informationen fehlerhaft sein, hafteten die Anbieter, nicht jedoch die Vermittler, macht der Verband seine Rechtssauffassung deutlich. Eine Zulassung von Verkaufsprospekten zum Vertrieb müsse zudem mit der Sicherheit verbunden werden, dass Vermittler diese im Vertrieb nutzen könnten, ohne Haftungsrisiken zu befürchten. „Für die Prospektaussagen müssen daher konsequent allein die Prospektverantwortlichen haften“, wiederholt Klein seine Forderung.

Durchschnittlicher Zeitaufwand von 6 Minuten pro Beratungsvorgang sie weltfremd

Darüber hinaus kritisiert der Verband, dass der Erfüllungsaufwand der Abfragepflicht für Berater dramatisch unterschätzt werde. „Bei aller Richtigkeit der Anpassung der FinVermV muss eine deutliche Kritik daran geübt werden, wie seitens des Ministeriums der Erfüllungsaufwand zur Umsetzung der Nachhaltigkeitspräferenzabfrage beurteilt wird“, heißt es seitens des Votum-Verbands. Es bestehe zu hoffen, dass diese gänzlich unrealistische Aufwandsbeurteilung nur auf Unwissenheit beruhten und nicht auf der generellen Haltung, dass eine Anlageberatung als minderqualifizierte Dienstleistung abgetan werde.

Das Ministerium geht Votum zufolge in dem vorliegenden Entwurf davon aus, dass für die Abfrage und Zusammenstellung von Informationen über die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden in der Anlageberatung lediglich ein durchschnittlicher Zeitaufwand von 6 Minuten pro Beratungsvorgang erforderlich sei.

„Jede Person, die sich ernsthaft mit den gesetzgeberischen Grundlagen der Nachhaltigkeitspräferenzermittlung befasst hat, kann bei dieser unrealistischen Zeitannahme nur staunend den Kopf schütteln. Tatsächlich ist pro Beratungsfall von einem Vielfachen des hier angesetzten Zeitaufwandes auszugehen“, so Martin Klein. Erste Untersuchungen von Votum hätten ergeben, dass mit dem Zehnfachen des vom Ministerium angegebener Erfüllungsaufwand realistisch sei.

Die ausführliche Antwort des Votum-Verbands auf die Konsultation der Änderung der FinVermV gibt es hier zum Download.

Autor

Lorenz

Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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