Rechtsanwalt Lutz Arnold im Gespräch mit Pfefferminzia. © Pfefferminzia
  • Von Redaktion
  • 27.04.2016 um 21:20
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:20 Min

Im Gespräch mit Pfefferminzia erklärt Rechtsanwalt Lutz Arnold, wo der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung liegt, warum er für eine Vollmacht plädiert und weshalb man sich nicht auf Vordrucke aus dem Internet verlassen sollte.

Rechtsanwalt Lutz Arnold hat in einer ganzen Reihe von Videos mit uns über Vorsorgevollmachten & Co. gesprochen. Wir werden sie nach und nach hier auf der Webseite veröffentlichen.

Zu den häufigsten Fehlern bei Vorsorgevollmachten hat Lutz Arnold außerdem einen Gastbeitrag geschrieben. Diesen finden Sie hier.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Zuletzt hinzugefügt
„Honorarberatung ist hochflexibel“
„Lass mal reden“ mit Honorarkonzept

„Honorarberatung ist hochflexibel“

„In fünf Jahren sterben Online-Abschlussstrecken aus“
„Lass mal reden“ mit Ralf Pispers, Personal Business Machine (PBM)

„In fünf Jahren sterben Online-Abschlussstrecken aus“

Skip to content