Wer Leistung und Mehrwert klar mitteilen kann © AfW
  • Von Sabine Groth
  • 13.02.2024 um 16:32
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Wie viel Transparenz legen Vermittler hinsichtlich ihrer Leistung und Vergütung dem Kunden gegenüber an den Tag? Das AfW-Vermittlerbarometer gibt Antworten – auch dazu, wie sie über Rechnungen für zusätzliche Leistungen denken.

Fast zwei Drittel der Vermittlerschaft sind der Ansicht, den Kunden eine klare Beschreibung ihrer Leistungen und ihres Mehrwerts zu liefern. Bei den Vergütungen für eben diese Leistungen herrscht weniger Transparenz. Nur jeder Zweite gibt an, dass die Kunden seine konkrete Vergütung kennen. Dies zeigt das 16. AfW-Vermittlerbarometer, eine Umfrage des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW, an der mehr als 1.000 Vermittlerinnen und Vermittler teilnahmen.

Interessant ist ein Blick ins Detail, und zwar auf die Unterschiede zwischen Finanzanlagenvermittler (nach §34f GewO) und Versicherungsvermittler (nach §34d GewO). 37 Prozent der 34f-Vermittler stimmen der Aussage voll zu, dass sie ihren Kunden ihre Leistungen und ihren Mehrwert klar beschreiben können. Bei den 34d-Vermittlern sind es nur 25 Prozent. Auf Transparenz bezüglich der Leistung verzichtet jeder zehnte Versicherungsvermittler und jeder zwölfte im Kapitalanlagebereich.

Welche Berater Leistung und Mehrwert klar beschreiben können (Quelle: AfW)
Welche Berater Leistung und Mehrwert klar beschreiben können (Quelle: AfW)

Bei der Vergütung zeigt sich ein noch klareres Bild. Drei Viertel der befragten Finanzanlagenvermittler „stimmen zu“ oder „stimmen voll zu“, dass ihre Kunden ihre Vergütung kennen. Bei den Versicherungskollegen liegt der Wert nur bei 37 Prozent. Diese Diskrepanz sei keine Überraschung, meint Norman Wirth: „Im Investmentbereich besteht schon seit mehr als zehn Jahren die Pflicht, die vereinnahmte Provision dem Kunden gegenüber offenzulegen – entsprechend den Wohlverhaltensregeln des WpHG“, begründet der Geschäftsführende Vorstand des AfW.

Servicevereinbarungen als zusätzliche Einnahmequelle

Während Wirth die Ergebnisse zur Transparenz insgesamt als erfreulich wertet, sieht er noch Potenzial bei Servicegebühren. Gerade Makler leisten häufig in ihren langfristigen Kundenbeziehungen Dienste, die über ihre klassischen Pflichten hinausgehen. Für diese können gesonderte Vergütungen vereinbart werden, zum Beispiel in Form einer Servicegebühr.

Wofür Berater Honorare abrechnen (Quelle: AfW)
Wofür Berater Honorare abrechnen (Quelle: AfW)

Insgesamt stimmen 54 Prozent der befragten Vermittler der Aussage zu, dass sie eine monatliche Rechnung stellen sollten. 21 Prozent lehnen dieses ab. 24 Prozent haben eine neutrale Ansicht zu dieser Frage.

Vergleicht man auch hier 34d mit 34f, sind diesmal die Versicherungsvermittler vorn: 58 Prozent von ihnen denken darüber nach, eine Rechnung zu stellen, und damit so viele wie bei den Finanzanlagenvermittlern. Wirth: „Servicevereinbarungen bieten eine sinnvolle wiederkehrende Einkommensquelle für Vermittler und sorgen für eine deutlich höhere Vertragsdichte. Das diesbezügliche Potenzial ist in der Branche noch längst nicht ausgeschöpft.“

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Sabine

Sabine Groth

Sabine Groth schreibt seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig über Geldanlage sowie weitere Finanz- und Wirtschaftsthemen, seit 2009 als freie Journalistin. Zu ihren Auftraggebern zählen vor allem Fachmagazine und -portale.

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