Reparieren lassen oder Geld einstreichen

BGH begrenzt Kostenübernahmen bei fiktiven Reparaturen

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil entschieden: Verzichtet ein Kfz-Versicherungskunde auf die Reparatur seines Unfallwagens, hat er keinen Anspruch darauf, dass sein Versicherer den Kostenvoranschlag einer Markenwerkstatt akzeptiert. Womit Kfz-Halter rechnen müssen.

Mehr zum Urteil des BGH lesen Sie hier.

Mehr zum Thema

Bundeskanzler: Gesetzliche Rente nur noch Basisabsicherung

In einer Rede sprach Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) einen Gedanken aus, der in der Finanz-…

Zurich: KI regelt mehr und mehr Schäden – aber nicht nur

Nehmen wir einen Sturmschaden im Garten: Ein Baum liegt auf dem Zaun, das Trampolin der…

Neue Lösungen für unabhängige Makler

Wegen des starken Wachstums zieht die von der Versicherungsmakler Genossenschaft VEMA organisierte Großveranstaltung in diesem…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert