Pfefferminzia Logo rgb
Junge Leute nutzen Laptop und Tablet: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg war mit einigen Klauseln des Insurtechs Clark nicht einverstanden. © Pixabay
  • Von Juliana Demski
  • 19.01.2018 um 10:14
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:05 Min

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat den Versicherungsmakler Clark Germany wegen rechtswidriger Klauseln in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgemahnt. Hier kommen die Details.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist mit einigen Klauseln in den Geschäftsbedingungen des Insurtechs und Versicherungsmaklers Clark Germany nicht einverstanden. So sollen „zahlreiche rechtswidrige Bedingungen in den AGB“ sein, die Kunden benachteiligen könnten. Die Verbraucherschützer haben Clark daher abgemahnt.

Worum geht es genau?

Laut Verbraucherschützer wolle Clark „seine Haftung und auch die seiner Dienstleister für grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz ausschließen“, heißt es in einer Pressemitteilung; beispielsweise bei technischen Fehlern der Software oder Wartungsarbeiten auf der Plattform selbst.

„So könnte es durchaus passieren, dass Verbraucher Probleme mit dem Abschluss oder der Deckung ihres Versicherungsvertrags bekommen und das Unternehmen im Schadensfall nicht haftet, weil es sich auf technische Probleme beruft, die eigentlich in seinem Verantwortungsbereich liegen“, sagt Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Zudem stehe in Clarks Geschäftsbedingungen, dass das Unternehmen diese bei einer Änderung des Marktes einseitig anpassen dürfe. „Dass es dabei nicht darum geht, die Interessen von Verbrauchern zu berücksichtigen, liegt auf der Hand“, so Grieble weiter.

Auch sollten Verbraucher einen vermuteten Missbrauch ihrer Daten nach den Bedingungen des Versicherers nicht nur sofort, sondern auch schriftlich mitteilen müssen, so die Verbraucherschützer. „Dass nach Ansicht des Unternehmens eine E-Mail mit einer so eiligen Information nicht ausreichend sein soll, ist nicht nachvollziehbar und vor allem rechtswidrig“, ist Grieble überzeugt. „Anbieter dürfen in solchen Fällen nicht auf die schriftliche Form bestehen, sondern höchstens die Textform verlangen.“ Darunter falle nach neuester Gesetzeslage auch die E-Mail.

Reaktion von Clark

Wie die Verbraucherschützer mitteilten, habe Clark Germany auf die Abmahnung mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung reagiert. Der Versicherungsmakler darf die betroffenen Klauseln ab jetzt nicht mehr verwenden.

autorAutorin
Juliana

Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Zuletzt hinzugefügt
„Schadenbearbeitung war immer wie ein Wurmfortsatz“
„Lass mal reden“ mit Sami Charaf Eddine (Claimflow)

„Schadenbearbeitung war immer wie ein Wurmfortsatz“

„Wie willst du denn 1 Million Versicherte individuell ansprechen?“
„Lass mal reden“ mit Ingo Gregus (Adesso Digitalagentur)

„Wie willst du denn 1 Million Versicherte individuell ansprechen?“

Zuletzt hinzugefügt
Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Die besten Maßnahmen, mit denen Versicherer Maklern helfen
OMGV Award für Maklerunterstützung 2023

Die besten Maßnahmen, mit denen Versicherer Maklern helfen

Zuletzt hinzugefügt
„In fünf Jahren sterben Online-Abschlussstrecken aus“
„Lass mal reden“ mit Ralf Pispers, Personal Business Machine (PBM)

„In fünf Jahren sterben Online-Abschlussstrecken aus“

„Es gibt kaum Branchen, die eine höhere Verantwortung tragen“
Interview-Reihe 'Mit Vision – Auf dem Weg zum Unternehmer'

„Es gibt kaum Branchen, die eine höhere Verantwortung tragen“

Skip to content