Präferenz zur Nachhaltigkeit abfragen

Welche Vermittler jetzt aktiv werden müssen

Vermittler sollen ihrer Kundschaft vom 2. August an zu ihren Nachhaltigkeitsvorlieben bei der Anlage befragen, bevor sie ihnen ein passendes Versicherungs- oder Finanzprodukt anbieten. Doch in der Branche herrscht Verwirrung darüber, für wen konkret diese Pflicht nun gilt. Ein Überblick.
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Vermittler müssen in die Beratung Nachhaltigkeitsrisiken einbeziehen. Doch aktuell herrscht darüber noch Verwirrung in der Branche.

In den vergangenen Jahren hat insbesondere der europäische Gesetzgeber einige neue Regeln dazu erlassen, wie Versicherungsmakler und Finanzberater mit dem Thema Nachhaltigkeit umgehen sollen. Dazu zählen die Transparenzverordnung (TVO) und die Verordnungen zur EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD und zur Finanzmarktrichtlinie Mifid II. 

Transparenzverordnung: Info-Pflicht im Internet

Die Vorgaben der TVO, die bereits seit 10. März 2021 gilt, verpflichtet alle Finanzberaterinnen und Finanzberater, auf ihren Internetseiten Auskunft über ihre Nachhaltigkeitsbestrebungen zu geben. Dabei geht es beispielsweise um Informationen darüber, inwiefern nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Beratung berücksichtigt werden, oder ob die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken zu mehr oder weniger Vergütung führt. 

„Die Informationspflichten nach der Transparenzverordnung sind für Vermittler nicht sehr umfangreich und lassen sich schnell und einfach umsetzen“, sagt Rechtsanwalt Norman Wirth, Vorstand des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW. Dafür hat der Verband in Kooperation mit dem Votum-Verband eine Reihe von Hinweisen und Formulierungshilfen erarbeitet und auf seinen Internetseiten bereitgestellt. „Um den Anforderungen gerecht zu werden, müssen Vermittler die Bausteine lediglich an ihren Bedarf anpassen und im Impressum oder an anderer Stelle auf ihrer Internetseite veröffentlichen.“ 

Vermittler ohne Internetpräsenz haben nur sehr eingeschränkte Pflichten aus der TVO. Hier gelten lediglich die für alle statuierte Pflicht, vorvertragliche Information zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Beratungsprozess zu erteilen. Auch hier unterstützt der AfW mit Textbausteinen, die Makler in ihr Beratungsprotokoll übernehmen können. 

Fehler im Gesetzestext führt zu Verwirrung in der Branche

Sehr viel komplizierter ist es mit der sogenannten Präferenzabfrage, die sich aus den jeweils hierfür geänderten delegierten Verordnungen zu IDD und Mifid II ergeben. „Danach müssen Vermittlerinnen und Vermittler von Versicherungs- oder Finanzprodukten ihre Kunden vom 2. August an zu deren Nachhaltigkeitspräferenzen befragen“, sagt Experte Wirth. 

Wegen eines redaktionellen Fehlers des deutschen Gesetzgebers kommt es aktuell aber dazu, dass Finanzanlagenvermittler mit Zulassung nach Paragraf 34f Gewerbeordnung nicht dazu verpflichtet sind. Wohl aber Konkurrenten wie Banken, Vermögensverwalter oder auch Vermittlerinnen und Vermittler unter einem Haftungsdach und alle, die Versicherungsanlageprodukte vermitteln, die Präferenzabfrage durchführen und dann daraus ableitend passende Produkte empfehlen müssen. 

„Eine völlig absurde Situation“, urteilt Wirth. Das führt dazu, dass ein 34d-Vermittler eine fondsgebundene Lebensversicherung künftig nur nach vorangegangener Ermittlung der Nachhaltigkeitspräferenzen an die Frau oder den Mann bringen darf, wogegen ein 34f-Vermittler einen Fonds wie gehabt ohne Nachhaltigkeitsabfrage anbieten und vermitteln kann. „Das ist ein unhaltbarer Zustand, der vom Gesetzgeber nicht gewollt war“, so Wirth. 

Schon wegen der parlamentarischen Sommerpause dürfte es mit der Beseitigung des Fehlers in der Finanzmarktrichtlinie so bald nichts werden. Damit rechnet der AfW-Vorstand eventuell erst zum Jahreswechsel 2022/2023. 

>>Seite 2: Wie sich Vermittler in der Zwischenzeit verhalten können.

Nachhaltigkeit ist ein Türöffner beim Kunden

Doch wie verhalten sich Vermittler in der Zwischenzeit? 34d-Makler sind unstrittig zur Nachhaltigkeitsabfrage verpflichtet. „Idealerweise sollten aber auch alle mit 34f-Zulassung nach den neuen Vorgaben arbeiten und die nächsten Monate für eine längere Generalprobe nutzen“, so Wirths Empfehlung. „Da sie künftig auch unter die neuen Bestimmungen fallen werden, wird der offizielle Start für sie dann erheblich einfacher, wenn sie sich schon jetzt an die neuen Vorgaben halten.“ 

Verschiedene Organisationen wie das Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG) oder Going Public bieten spezielle Kurse an, um die Vermittlerinnen und Vermittler fit für die neue Richtlinie machen. Ein 45-minütiges Webinar reiche nicht aus, um sich hinreichend mit dem Thema vertraut zu machen. Wirth: „Es ist wichtig, dass alle die nächsten Wochen dazu nutzen, möglichst tief in die Materie einzusteigen, sich umfassend zu informieren und zu qualifizieren.“ Es genüge nicht, sich nur schnell etwas Basiswissen anzulesen. 

Die Zeit für die Qualifikation ist in jedem Fall gut investiert. Denn das Thema Nachhaltigkeit kommt absehbar ohnehin auf alle Vermittler zu. Zudem ist Nachhaltigkeit keine vorübergehende Modeerscheinung, sondern schon jetzt für viele Kundinnen und Kunden ein wichtiges Kriterium, nach dem sie ihre Anlageentscheidungen treffen. „Längst sind nachhaltige Versicherungs- und Finanzanlageprodukte für Vermittler zum Türöffner bei einer großen Zahl von Kunden geworden. Wer schon jetzt Nachhaltigkeitspräferenzen abfragt, sammelt somit Pluspunkte bei der Kundschaft und hat einen Wettbewerbsvorteil.“ Im Umkehrschluss bedeutet dies: Wer sich nicht um Nachhaltigkeit schert, läuft Gefahr, gegenüber der Konkurrenz ins Hintertreffen zu geraten. 

Wie sieht die Nachhaltigkeitsabfrage konkret aus?

Allerdings gibt es keine klare gesetzliche Vorgabe, wie die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen konkret aussehen soll. Aktuell erarbeiten eine Reihe von Brancheninitiativen Frageroutinen, die Vermittler für die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden verwenden können. „Es gibt bereits einen veröffentlichten Entwurf des Deutschen Instituts für Normung, an dem auch der AfW beteiligt ist. Das DIN-ESG-Modul soll zukünftig als Bestandteil der ganzheitlichen DIN-Norm 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“, aber auch losgelöst davon, anwendbar sein. In Arbeit sind außerdem Vorschläge vom Arbeitskreis Beratungsprozesse, dem German Sustainability Network und dem Forum Nachhaltige Geldanlagen“, so Wirth. 

Die Zeit sei zwar sehr knapp, doch könnten sich Makler bei der ESG-Abfrage pünktlich zum Stichtag 2. August an den Vorlagen orientieren. Auch Software-Unternehmen, Pools, Vertriebe und Verbünde werden laut Wirth in den nächsten Wochen liefern und digitale Abfragemodule anbieten. „So wird die Nachhaltigkeitsabfrage für Vermittler kein Problem mehr sein – vorausgesetzt, sie haben sich intensiv mit dem Thema befasst.“ 

Auf Basis der Abfrage können Makler ihrer Kundschaft schließlich Versicherungs- und Finanzprodukte anbieten, die zu deren Nachhaltigkeitsvorlieben passen. Allerdings dürfte es schwieriger werden, das jeweils geeignete Produkt zu finden. Denn den Produktgebern sind noch nicht alle Details zur Einordnung und Darstellung bekannt. Bei der individuellen Auswahl geeigneter Produkte helfen Vermittlern aber unter anderem seriöse Nachhaltigkeitssiegel, Ratings und Produktvergleiche. 

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Autor

Jens

Lehmann

Jens Lehmann ist diplomierter Publizist und Betriebswirt und arbeitet als freier Journalist und Autor in Hamburg. Er ist thematisch auf Wirtschafts-, Finanz- und Mobilitätsthemen spezialisiert. Seine Beiträge erscheinen in Publikationen großer Zeitungsverlage, Unternehmensveröffentlichungen sowie bei Pfefferminzia.

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