Seit Tagen wird auch in den Presseveröffentlichungen die Frage thematisiert, ob die Versicherer im Rahmen der Betriebsschließungsversicherung leisten müssen oder nicht. Als klare Linie ist erkennbar, dass die meisten Versicherer hier eine ablehnende Haltung einnehmen.
Wir sind diesem Standpunkt bereits mit zahlreichen Schreiben an diverse Versicherer entgegengetreten und haben insbesondere darauf verwiesen, dass nach unserer Meinung bereits die Auslegung der Bedingungen eine Einstandspflicht ergibt.
Zudem kommt noch der neue Paragraf 1 a Versicherungsvertragsgesetz (VVG) hinzu, der die Versicherer auch und gerade bei der Schadenabwicklung verpflichtet, im besten Interesse der Kunden zu handeln. Dies führt zu der Frage, ob der Maßstab „im besten Interesse“ nicht auch die Auslegung der Bedingungen bestimmt.
Sollte die Versicherungswirtschaft bei ihrer – im Wesentlichen – ablehnenden Haltung bleiben, sind zahlreiche Prozesse über mehrere Instanzen programmiert. Ob gerade diese Fälle dann auch die Frage der Erfolgsbeteiligung von Anwälten in einem milden Licht erscheinen lassen, ist dann eine weitere Frage. Genauso dürfte eine sogenannte Gruppenklage sicherlich nicht das Ereignis sein, welches sich die Versicherungswirtschaft wünschen sollte.
Vordringlich sollte sich für die Versicherungswirtschaft nämlich eine andere Frage stellen: Eine Vielzahl von Kunden, die von der Leistungsablehnung betroffen sind, werden ihr Vorurteil bestätigt sehen, wenn es darauf ankommt, leisten Versicherer eben doch nicht.
Gegen diese Sichtweise wird die Versicherungswirtschaft auch mit den besten Argumenten ihrer Aktuare und Versicherungsjuristen kaum gegen ankommen. Von dem erfolgreichen Vertrieb derartiger Produkte nach der Corona-Krise wollen wir überhaupt nicht reden. Viel gravierender ist, dass bei den Kunden, den Bürgern allgemein der Eindruck bleibt, in letzter Konsequenz kann man sich – wie in der Finanzkrise – nur auf den Staat verlassen.
Was können zum Beispiel wir Versicherungsmakler unseren Kunden als Beispiel für eine beispiellose Solidarität der Versicherungswirtschaft für die Wirtschaft und die Bürger mitteilen? Gibt es eine gemeinsame Initiative der Versicherungswirtschaft als Teil der Daseinsvorsorge etwas zu tun, was als Signal für Solidarität in diesen schwierigen Zeiten taugt?
Glaubt die Versicherungswirtschaft allen Ernstes, dass die Politik dieses „Wegducken“ nicht bemerkt und keine Konsequenzen ziehen wird? Wird es leichter für die Versicherungswirtschaft bei der Frage der zukünftigen Ausrichtung der Altersvorsorge – Stichwort Ersatz für Riester (Zulagenrente), sich leichter gegen stattliche Lösungen und/oder zum Beispiel die Deutschlandrente beziehungsweise die Extrarente durchzusetzen? Es steht also viel auf dem Spiel!
Der Autor dieser Zeilen hat in den vergangenen Tagen an einer Videokonferenz von BIPAR, der europäischen Interessenvereinigung der Versicherungsvermittler, teilgenommen, auf der aus den einzelnen Ländern berichtet wurde. Dort wurde unter anderem von Solidaritätsfonds der Versicherer, zum Beispiel in Frankreich über 200 Millionen Euro, berichtet. Der Autor konnte von keiner solchen Initiative in Deutschland berichten.
Wäre es nicht für die Versicherungswirtschaft insgesamt eine Chance, jetzt zum Beispiel zu überlegen, für die Betroffenen der Betriebsschließungsversicherungen, die ja (angeblich) keinen Versicherungsschutz haben sollen, einen solchen Solidaritätsfonds über zum Beispiel 200 Millionen Euro aufzulegen?
Dann könnte die Versicherungswirtschaft die Auszahlungsregeln vorgeben, etwa dass kleine Betriebe 75 Prozent der denkbaren Ansprüche eines bestimmten Zeitraums erhalten und größere Betriebe nur 50 Prozent und die maximale Entschädigung überdies gedeckelt wäre. Zahlungen aus diesem Fonds könnten daran geknüpft sein, dass man auf eine klagweise Auseinandersetzung verzichtet. Wäre dies nicht ein sinnvoller Beitrag der Versicherungswirtschaft in der Corona-Krise?
Eine Empfehlung an die Versicherungswirtschaft zum Schluss: Wenn dies ein interessanter Gedanke ist, kommen Sie sofort – in Norddeutschland würde man sagen – in die Pötte. Und eine Empfehlung an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Organisation eines solchen Solidaritätsfonds dürfte wohl kaum an kartellrechtlichen Erwägungen scheitern.
2 Antworten
Bravo!! Vollste Zustimmung in allen angesprochenen Punkten.
Danke.
Immer schön auf die Versicherungswirtschaft abwälzen. Hätte der Makler die Bedingungen richtig gelesen, hätte er den Ausschluss vorab schon mit dem Kunden besprechen können.