In der nächsten Zeit werden viele Makler Post von ihrem Anbieter der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) erhalten. Grund ist die Delegierte Verordnung (EU) 2024/896 der Europäischen Kommission vom 20. März 2024. Die Mindestversicherungssummen für die VSH für Versicherungsvermittler und -berater werden aufgrund der gestiegenen Verbraucherpreise erhöht. Und zwar um mehr als 20 Prozent.

Ab 9. Oktober 2024 wird eine Deckung von 1.564.610 Euro je Versicherungsfall und von 2.315.610 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres benötigt. Während für Vertreter die Versicherungsgesellschaft, an die sie gebunden sind, die Haftung übernimmt, müssen Makler und Versicherungsberater sich selbst um eine VSH-Police für ihre Berufstätigkeit kümmern.
Peter Franke rechnet nicht mit einer entsprechenden Nachricht. Die Maklerfirma Franke Versicherungsmakler aus dem brandenburgischen Werder verfügt über die Erlaubnis nach Paragraf 34d und 34f der Gewerbeordnung (GewO) und ist spezialisiert auf Veranstaltungsversicherungen. 2019 schloss er für sein Unternehmen über den VSH-Makler Hans John ein Sonderkonzept bei der Ergo Versicherung neu ab. „Ich habe eine pauschale Versicherungssumme von 3 Millionen Euro gewählt“, so Franke. Einen entsprechenden Hinweis mit einem Angebot für eine höhere Versicherungssumme hatte er bereits bei Abschluss erhalten. Franke legte zudem Wert darauf, dass aufgrund seiner Spezialisierung auch die Vermittlung aus dem Online-Versicherungsgeschäft Eventsecure abgedeckt war.
Nun agiert nicht jeder in der Branche so vorausschauend. Auf Makler, die mit den bisherigen Mindestversicherungssummen unterwegs sind, kommen aber nicht zwingend höhere Prämien zu. „Beitragsanpassungen, wie sie derzeit vor allem inflationsbedingt in den klassischen Sachversicherungssparten zu beobachten sind, erwarten wir nicht. Denn diese beruhen in erster Linie auf den dort stark gestiegenen Regulierungskosten. Dieser Anstieg fällt bei der Vermögensschadenhaftpflicht moderater aus“, sagt Karsten Allesch, Geschäftsführer des Deutschen Maklerverbunds (DEMV). Zudem sei die Zahl der Versicherungsfälle überschaubar, während sie in anderen Sparten teilweise deutlich gestiegen sei.
„Wir werden eine beitragsfreie Anpassung der Versicherungssumme von derzeit 1,4 Millionen auf 1,6 Millionen Euro durchführen. Die Umsetzung wird bereits in den nächsten Wochen erfolgen, also zeitnah zum Inkrafttreten der EU-Verordnung“, betont Melanie Berggold, Pressesprecherin Sachversicherungen der Allianz Versicherung. Auch die Mitglieder des Berufsverbands SDV werden weiterhin ihre gewohnten VSH-Beiträge leisten. „Wir haben durch intensive Verhandlungen mit den Vertragspartnern erreicht, dass die Erhöhung der Mindestversicherungssummen für alle Mitglieder des SDV prämienneutral bleibt. Zudem konnten wir erreichen, dass einige unserer Vertragspartner zusätzliche Verbesserungen im Deckungsumfang vorgenommen haben“, sagt Dirk Czaya, geschäftsführender Vorstand der SDV.
Die stabile und möglichst niedrige Prämienhöhe ist jedoch längst nicht das wichtigste Kriterium für die Auswahl einer individuell passenden VSH. „Bisweilen wird der Fokus bei der eigenen Absicherung leider auf die Prämie oder auf ‚Häkchenvergleiche‘ gelegt“, beklagt Franziska Geusen, Geschäftsführerin von Hans John und Vorstandsmitglied des AFW Bundesverbands Finanzdienstleistung. Die VSH sei aber mehr als eine bloße Zulassungsvoraussetzung – nämlich elementarer Bestandteil des Risiko- und Vertragsmanagements eines Maklers.
„Insofern ist es besonders wichtig, dass die VSH bedarfsgerecht ist, sie also nach Möglichkeit sämtliche Tätigkeiten umfasst, die der Makler tatsächlich ausübt. Eine gute Bedarfsanalyse ist daher unverzichtbar“, so Geusen weiter. Die Expertin empfiehlt, dass Maklerinnen und Makler bei Häkchenvergleichen hinterfragen, welche Kriterien dort verglichen werden und inwieweit diese für das eigene Geschäftsmodell relevant sind.
Gemeinsam mit dem AFW hat Hans John zudem einen VSH-Leitfaden erstellt, der regelmäßig aktualisiert wird und Vermittelnden kostenfrei zur Verfügung steht (siehe QR-Code). Dort sind alle wesentlichen Kriterien erläutert, zum Beispiel Produkte und Personen. „Regelmäßig beziehen Vermittler zusätzliche Personen in ihren Betrieb mit ein oder übertragen diesen vollständig die Vertragserfüllung.
Dies kann etwa aufgrund der gewählten Rechtsform geschehen, weil der Vermittler Angestellte beschäftigt oder mit freien Mitarbeitern zusammenarbeitet“, schildert AFW-Vorstand Norman Wirth ein typisches Vorgehen in der Branche. Dabei müssen alle agierenden Personen, auch Tippgeber, von der VSH-Police umfasst sein. Ebenso natürlich sämtliche Produkte, zu denen beraten wird und die an Kunden vermittelt werden.
Teil 3: Die dritte Ebene – Produkte und Deckungssummen
Teil 4: Die vierte Ebene – Die Klauseln
Teil 5: Die richtigen Anbieter
„Wenn ein Makler zusätzliche Dienstleistungen anbietet – etwa Generationenberatung oder die Vermittlung von Strom- und Gastarifen – muss er diese Bereiche über optionale Zusatzbausteine absichern“, unterstreicht DEMV-Geschäftsführer Allesch. Zudem sollten Makler darauf achten, dass der gewählte Tarif einen Spätschadenschutz enthält. „Denn gerade Beratungspflichtverletzungen kommen oft erst Jahre nach einem Abschluss auf den Tisch. Deshalb sollte der Versicherungsschutz alle Folgen von Verstößen während der Vertragslaufzeit abdecken“, so Allesch weiter. Und zwar auch rückwirkend, wenn die Police bei Bekanntwerden des Schadenfalls bereits wieder gekündigt ist.
Die VSH-Versicherungsbedingungen, insbesondere solche über Rahmenverträge, werden zwar branchenweit regelmäßig aktualisiert. Eine VSH sollte jedoch spätestens dann, wenn sich Änderungen im eigenen Betrieb ergeben, überprüft und angepasst werden. „Hilfreich sind Update- oder Innovationsklauseln, welche üblicherweise in Sonderkonzepten zu finden sind. Diese ersetzen jedoch in keinem Fall die Überprüfung der individuellen Risikosituation und Tätigkeit eines jeden Einzelnen“, so Geusen. AFW-Kollege Wirth empfiehlt, die VSH-Police mindestens einmal im Jahr zu überprüfen. „Und dann zeitlich so, dass gegebenenfalls gekündigt und neu abgeschlossen werden kann, falls das unbedingt erforderlich wäre“, so der AFW-Vorstand.
Versicherungswechsel müssen umgehend an die zuständige IHK gemeldet werden. „Die IHK wird automatisch über eine Kündigung der Berufshaftpflicht informiert – nicht aber über den Neuabschluss. Beginnt die Behörde nach einer Kündigungsmeldung die Zulassungsvoraussetzung zu prüfen, können dem Makler dafür Gebühren in Rechnung gestellt werden“, warnt DEMV-Geschäftsführer Allesch. Makler benötigen stets einen lückenlosen VSH-Schutz, um ihre Zulassung nicht zu verlieren.
Ein Wechsel des Anbieters empfiehlt sich zum Beispiel bei nachteiligen Bedingungen. Wenig vorteilhaft sind in erster Linie alle Bedingungen, die den Bedarf des Maklers nicht oder nicht ausreichend erfassen oder solche, die den Versicherungsschutz stark einschränken. „Das können die marktüblichen Ausschlüsse für verbundene Unternehmen bei Inhouse-Brokern oder oftmals als für den Makler sogar als vorteilhaft bezeichnete Regelungen zur Vorlage der Beratungsdokumentation im Schadenfall sein“, nennt Franziska Geusen einige Beispiele. Wichtig sei, dass stets die individuelle aktuelle Situation des Maklers analysiert wird. Oftmals können Situationen, die nach den Vorgaben der Bedingungen nicht oder nicht ausreichend versichert sind, durch individuelle Anpassungen mit Versicherungsschutz begleitet werden. Die Expertin weiß: „Eine Bedarfsanalyse benötigt Zeit und Erfahrung. Sie erfordert aber auch die Transparenz durch den Makler.“
Sind die neuen Mindestversicherungssummen ausreichend? Das kann für den konkreten Versicherungsfall nur am individuellen Bedarf des Maklers geprüft werden. So sollte sich jeder Makler die Frage stellen, ob er selbst Risiken versichert hat, welche die Mindestsumme übersteigen. „Hier reicht schon der untergegangene Antrag für die Absicherung eines Mehrfamilienhauses, das vollständig ausbrennt – unseres Erachtens kann das nahezu jeden Makler treffen“, sagt VSH-Expertin Geusen.
Die Allianz Versicherung verzeichnet prozentual in ihrem VSH-Bestand Schadenfälle im höheren einstelligen Bereich „Der Großteil dieser Schäden sind Abwehrfälle bei unbegründeten Ansprüchen“, erläutert Allianz-Pressesprecherin Berggold. Klassische Schadenfälle entstehen vor allem durch Beratungsfehler. Hier nennt die Allianz zum Beispiel die Empfehlung eines falschen Deckungsumfangs oder wenn beim anschließenden Antrag aus Nachlässigkeit wichtige, besprochene Zusatzdeckungen nicht mit abgeschlossen werden.
Die VSH kann ohne Probleme bis zu einer Versicherungssumme von 10 Millionen Euro und auch darüber hinaus versichert werden. Für Makler Peter Franke kommt eine Deckungserweiterung derzeit nicht infrage. Er fühlt sich proaktiv betreut und ist auch nach fünf Jahren mit seiner gewählten Police sehr zufrieden.
Teil 3: Die dritte Ebene – Produkte und Deckungssummen
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