Makler und Pools verbünden sich

Der AfW-Bundesverband Finanzdienstleistung hat zusammen mit Geschäftsführern und Vorständen von Maklerpools eine Erklärung gegen politische Eingriffe ins Provisionssystem unterzeichnet. Anlass ist der geforderte Provisionsdeckel vom Versicherungsverband GDV.

Bei einem Treffen in Berlin am heutigen Donnerstag sprachen sich der Finanzdienstleister-Verband und die Maklerpool-Chefs für frei verhandelbare Vergütungen in der Lebensversicherung aus. Damit reagieren die Branchenvertreter auf die jüngsten Bestrebungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), beim Gesetzgeber eine Höchstgrenze für Provisionszahlungen bei Lebens- und Rentenversicherungen zu beantragen.

Makler müssen selber ran, AOler werden subventioniert

Die unabhängigen Versicherungsmakler handelten im ausschließlichen Interesse ihrer Kunden und müssten hierfür angemessen vergütet werden, so die Branchenvertreter. Im Versicherungsvertrieb führen steigende Anforderungen durch Regulierung und Administration zu höheren Kosten. „Während Versicherungsmakler diese Kosten selbst tragen müssen, werden abhängige Versicherungsvertreter durch Ausschließlichkeitsorganisationen der Versicherer subventioniert“.

Daher forderten die Teilnehmer des Treffens frei verhandelbare Vergütungen in der Lebensversicherung beizubehalten. Die Branche sei in der Lage, ihre Vergütungsmodelle selbst zu regeln – und dies ohne kartellrechtlich bedenkliche Absprachen, begründeten sie.

Kosten sind nicht nur Abschlussprovisionen

Darüber hinaus sprachen sich die Vertreter der Maklerpools und der Finanzdienstleiter-Verband für eine Erweiterung der Kostendiskussion auf die Gesamtkosten in privaten Altersvorsorgeprodukten aus. Eine Einschränkung der Diskussion auf einzelne Kostenarten – wie die Abschlussprovision – trage dem Interesse der Verbraucher nicht ausreichend Rechnung. Außerdem forderten sie unabhängige und qualitativ hochwertige Verbraucherberatung, die sie als Voraussetzung für eine Altersvorsorge aller Bevölkerungsschichten bezeichneten.

Ihre Forderungen hielten AfW und die Maklerpools in einer gemeinsamen Erklärung, der sogenannten „Berliner Erklärung“ fest.

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