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  • Von Redaktion
  • 27.02.2014 um 13:51
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Das EU-Parlament hat sich auf einen Entwurf zur Richtlinie IMD 2 geeinigt. Die neue Fassung der Richtlinie für Versicherungsvermittler weicht von dem Entwurf der EU-Kommission ab. So überlässt es das Parlament den einzelnen Mitgliedsstaaten, ob sie ein Provisionsverbot für unabhängige Berater einführen wollen.

Europa kommt mit der Überarbeitung der Versicherungsvermittlungsrichtlinie weiter voran. Am gestrigen Mittwoch stimmte das EU-Parlament einem IMD-2-Entwurf zu. Die Richtlinie soll – analog zur Finanzvermittler-Richtlinie Mifid II – die Versicherungsvermittlung regeln.

Nach Angaben des Grünen-Abgeordneten Sven Giegold sieht der Entwurf eine Offenlegung der Provisionszahlungen und der Kosten für Versicherungsprodukte vor. Außerdem stellt er klare Anforderungen an die Qualifikation der Versicherungsvermittler, indem er Standards für Aus- und Fortbildung sowie für Leistungsprüfungen definiert.

Beim generellen Provisionsverbot für Vermittler, die sich selbst als unabhängig bezeichnen, weicht der aktuelle Entwurf hingegen von der ursprünglichen Fassung ab. So sah die EU-Kommission Mitte 2012 ein Provisionsverbot bei Beratung zu sogenannten PRIPs (Packaged Retail Investment Products) vor. Das würde wohl vor allem fondsgebundenen Lebensversicherungen betreffen. Die aktuelle Fassung hingegen überlässt es den Gesetzgebern einzelner Mitgliedsstaaten, einen solchen Provisionsverbot einzuführen.

Ob die IMD-2-Richtlinie tatsächlich in ihrer derzeitigen Form verabschiedet wird, ist allerdings noch unklar. Die endgültige Fassung soll in sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen dem Europa-Parlament, der EU-Kommission und dem Europäischen Rat verabschiedet werden. Wann diese Verhandlungen stattfinden, steht derzeit noch nicht fest.

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