Nachhaltigkeit wird mehr und mehr zum Trendthema in der Geldanlage – an sich eine gute Sache, findet die Finanzaufsicht Bafin. Doch mit dieser Entwicklung ginge auch eine „Gefahr von Greenwashing“ einher, wie sie in in einem Leitlinienentwurf schreibt, der dem Portal „Fonds Professionell Online“ vorliegt. Aus diesem Grund sei gerade eine neue Richtlinie für Nachhaltigkeitsfonds in Arbeit.
Im Detail beziehe sie sich einerseits auf Fonds mit Namensbestandteilen wie „ESG“, „nachhaltig“, „sustainable“ oder „green“. Andererseits aber auch auf Investmentvermögen, die gegenüber Anlegern als nachhaltig dargestellt würden – etwa in Marketingunterlagen.
Zwar ist Mitte März bereits eine neue Offenlegungsverordnung in Kraft getreten (wir berichteten), die sowohl Vermittler als auch Anbieter zu mehr Transparenz zwingt. Diese helfe an dieser Stelle aber nicht weiter, schreibt die Bafin auf Anfrage von Fonds Professionell Online. Die Begründung: Das EU-Regelwerk treffe keine Aussage zur inhaltlichen Ausgestaltung der Anlagebedingungen oder der Formulierung des Fondsnamens. „Wir gehen zudem davon aus, dass bis zu einer auch für Investmentvermögen erfolgenden Implementierung des EU-Ecolabels noch etwas Zeit vergehen wird“, zitiert das Portal eine Bafin-Sprecherin.
Was die Bafin mit der neuen Richtlinie erreichen will
Laut dem Leitlinienentwurf sieht die Behörde unter anderem vor, dass ein „nachhaltiges Investmentvermögen“ zu mindestens 90 Prozent in „nachhaltige Vermögensgegenstände“ investiert sein muss. Zudem sei die Rede von Mindestausschlusskriterien, wie das Portal weiter berichtet – etwa mit Blick auf fossile Brennstoffe oder Atomstrom. Und: Lasse die Investmentstrategie keine festen Anlagegrenzen zu, sollen die Anlagebedingungen vorsehen, „dass bei mindestens 90 Prozent des Investmentvermögens die Nachhaltigkeitsgesichtspunkte/-faktoren bei der Auswahl der Vermögensgegenstände von entscheidender Bedeutung sind“.
Laut dem Medienbericht soll der Bafin-Entwurf innerhalb der kommenden Wochen konsultiert und noch im zweiten Quartal dieses Jahres veröffentlicht werden. „Die Leitlinien sollen für die Anlagebedingungen solcher Publikums-Investmentvermögen gelten, die nach Veröffentlichung der Leitlinien eingereicht und genehmigt werden“, fügte die Bafin-Sprecherin gegenüber Fonds Professionell Online noch hinzu.
Wie das Portal weiter berichtet, hat der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) bereits auf das Bafin-Vorhaben reagiert – und sich dagegen ausgesprochen. Der Leitlinienentwurf sei „in weiten Teilen unpraktikabel“, sagte ein Verbandssprecher gegenüber dem Portal. Auch würden die Regeln dem Fondsstandort Deutschland schaden. „Die Vorschläge konterkarieren das Ziel, Deutschland zu einem führenden Markt für nachhaltige Fonds zu machen“.
Auch könnten die Fondsanbieter sich – um die neuen Regeln zu umgehen – um Neuauflagen an anderen „EU-Standorten wie Luxemburg oder Irland“ bemühen und diese Produkte dann wiederum hierzulande vermarkten. Der Appell des BVI laute daher, „das Vorhaben nationaler Leitlinien für nachhaltige Investmentvermögen von Grund auf zu überdenken und sicherzustellen, dass der Fondsstandort Deutschland und die dynamische Entwicklung im deutschen Markt für nachhaltige Fonds keinen Schaden nehmen“.

