ESMA verbietet Provisionen bei Wertpapieranlagen

Mit ihrer strengen Auslegung der Finanzmarktrichtlinie Mifid II könnte die ESMA die Provisionsberatung ordentlich einschränken, warnt der Fondsverband BVI.
BVI-Chef Thomas Richter

Sollte sich die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) mit ihren Vorschlägen zur Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie Mifid II durchsetzen, könne die Branche die Provisionsberatung nicht mehr aufrechterhalten, warnt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des Fondsverbands BVI, im Interview mit der „Börsen-Zeitung“.

„Was die Aufsichtsbehörde zur Zulässigkeit von Zuwendungen vorgeschlagen hat, läuft praktisch auf ein Provisionsverbot bei Wertpapieranlagen hinaus“, erklärt er. „Das sieht die Richtlinie aber nicht vor.“

Die ESMA hat in einem Papier unter anderem gefordert Provisionen künftig zu verbieten, wenn Vermittler damit Güter und Dienstleistungen für den ordentlichen Geschäftsbetrieb bezahlen. Später hat sie diese Forderung jedoch aufgeweicht, indem sie ankündigte, die Vorschläge nicht streng auslegen zu wollen. Einzelheiten sollen jedoch erst Ende des Jahres folgen.

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