Urteil zur Kfz-Versicherung

Bremsen für Tiere ist innerorts erlaubt

In der Ausbildung lernen angehende Versicherungsvermittler beim Thema Kfz-Versicherung stets, dass für alle Tiere kleiner als Hund nicht gebremst werden darf. Ein Urteil des Landgerichts Paderborn besagt aber etwas anderes: Wer für Tiere bremst, hat keine Schuld bei Auffahrunfällen. Allerdings gibt es doch eine Einschränkung.
1434528240.Verkehrsschild_Schnecke_crossing_Getty-1
© Getty Images
Vorsicht, Schnecke kreuzt!

Der Gedanke der Versicherungswirtschaft ist schnell erklärt: Das Risiko, durch eine Vollbremsung für ein Tier Auffahrunfälle zu verursachen, ist hoch. Muss der Vollbremser dann für den Schaden zahlen? Nicht unbedingt.

Denn das Landgericht Paderborn entschied schon vor einigen Jahren, dass Autofahrer, die für ein Tier bremsen, nicht fahrlässig handeln (Aktenzeichen 5 S 181/00). Allerdings bezieht sich das auf das Autofahren in Ortschaften. Hier müssten Fahrer immer mit Tieren auf der Fahrbahn und plötzlichen Bremsmanövern rechnen. In desen Fällen gilt also: Wer auffährt, hat Schuld – und dessen Kfz-Versicherung muss den Schaden bezahlen.

Mehr zum Thema

Deutsche verlassen sich zu sehr auf gesetzliche Rente

Die Deutschen verlassen sich für ihre Rente im Schnitt auf zwei verschiedene Vorsorgebausteine. Einer davon…

Trotz GKV-Reform: Mehrheit rechnet mit höheren Beiträgen

88 Prozent der Deutschen gehen davon aus, dass die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in…

Nie wieder Warteschleife: Wie fonio Ihr Front-Office entlastet

Das Telefon klingelt ununterbrochen, während Sie im Kundengespräch sind. Ein Neukunde versucht, Sie zu erreichen,…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert