- Von Andreas Harms
- 06.06.2025 um 11:20
Die Koalition aus Union und SPD will politisch aufs Tempo drücken und hat deshalb ein Sofortprogramm verabschiedet (hier ist es). Es umfasst fünf große Teilgebiete und dreht sich um Investitionen, Bürokratie und – natürlich – um Wirtschaft.
Der fünfte Punkt trägt den Namen „Starker Zusammenhalt, standfeste Demokratie“ und befasst sich unter anderem mit der Rente. Die kam im Koalitionsvertrag nicht sonderlich ausführlich vor, und die Altersvorsorge fast gar nicht. Umso bemerkenswerter ist es, welche Vorhaben es in dieses Sofortprogramm geschafft haben. Nach der Teilüberschrift „Beginn einer großen Rentenreform mit den Bestandteilen“ folgen sie und lauten:
- Sicherstellung der Haltelinie beim Rentenniveau bis 2031
- Vollendung der Mütterrente
- Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz
- Einführung der Aktivrente
- Einführung der Frühstart-Rente
Demnach zeigt sich die Koalition wirklich entschlossen, die Haltelinie von 48 Prozent beim Rentenniveau zu sichern. Das steht so schon im Koalitionsvertrag. Dort steht auch, dass die sich in den kommenden Jahren – wenn die Babyboomer in Rente gehen – weiter öffnenden Finanzlöcher aus dem Bundeshaushalt zu stopfen sind. Derzeit fließen von dort schon jedes Jahr über 100 Milliarden Euro ins Rentensystem – Tendenz also sehr wahrscheinlich weiter steigend.

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Die Mütterrente wollen die Koalitionäre vollenden. Was das heißt, deutet der Koalitionsvertrag an. Denn künftig sollen alle Mütter für alle Kinder drei Rentenpunkte zusätzlich bei angenommenem durchschnittlichem Verdienst erhalten.
Derzeit unterscheidet man zwischen vor 1992 geborenen Kindern und ab 1992 geborenen. Für erstere gibt es nur 2,5 Entgeltpunkte, was zweieinhalb Erziehungsjahren entspricht. Für alle jüngeren Kinder gelten drei Jahre, also drei Punkte. Warum auch immer. Nun will die Koalition das vereinheitlichen, das nötige Geld soll aus dem Bundeshaushalt kommen.
Die Aktivrente verfolgt das Ziel, dass mehr Rentner freiwillig weiterarbeiten. Das soll den Arbeitsmarkt entlasten. Das Gehalt soll dann bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei bleiben. Das Vorbeschäftigungsverbot will man aufheben.
Die wahre Überraschung dürfte allerdings der Punkt mit dem zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz sein. Er legt nahe, dass die Koalitionäre das Rad nicht neu erfinden wollen, sondern den bereits bestehenden Gesetzentwurf der Ampel-Koalition nutzen. Und der war – bis auf ein paar Feinheiten – im Großen und Ganzen gut gelungen.
Das Gesetz soll die betriebliche Altersversorgung (bAV) entschlacken und von Fehlern befreien. Und es soll sie weiter verbreiten und in der Wirtschaft verankern. Mehr zum Entwurf lesen Sie hier.
Nimmt die Regierung den Faden auf?
Das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz hatte es sogar schon durchs Kabinett geschafft (im September 2024), doch dann zerbrach die Regierung. Es sieht nun so aus, als würde die neue Regierung den Faden aufnehmen. Im Koalitionsvertrag war das so noch nicht ersichtlich.
Und als fünften Punkt haben wir die Frühstart-Rente, die offenbar ein Lieblingsprojekt der Union ist. Sie hatte sie schon im Wahlprogramm stehen und dann auch in den Koalitionsvertrag eingebracht.
Kurzfassung: Jedes Kind soll ab dem sechsten Lebensjahr monatlich 10 Euro vom Staat für ein privates Vorsorgedepot bekommen. Wie viel sich dabei zusammenläppert, haben wir hier errechnet. Und welche Fragen zu klären sind, hat jüngst eine Runde aus vier Fachleuten ermittelt.
So wichtig diese fünf Punkte auch sind. Zwei vermissen wir im Sofortprogramm schmerzlich: Die private Altersvorsorge und die staatlich geförderte Altersvorsorge. Auf die Reform von Riester-Rente und Rürup-Rente und ein paar tolle Ideen, um privat vorzusorgen, werden wir also noch warten müssen.

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