Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (Mitte) empfängt die neue Bundesregierung am Mittwoch im Schloss Bellevue. Auch die Versicherungs- und Vermittlerbranche wird ihre Arbeit genauestens verfolgen. © picture alliance/dpa | Bernd Von Jutrczenka
  • Von Lorenz Klein
  • 08.12.2021 um 15:01
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 04:20 Min

„Der Kanzler hat die Richtlinienkompetenz – und damit kann er diese Themen natürlich jederzeit wieder auf die Agenda bringen.“ Mit „diesen Themen“ meint AfW-Vorstand Norman Wirth zum Beispiel die Deckelung von Provisionen in der Lebensversicherung oder auch die Bafin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler. Wie er den Koalitionsvertrag einschätzt und was es mit der „Lindner-Rente“ auf sich hat, erklärt Wirth im Interview.

Das nachfolgende Interview ist eine geringfügig redigierte Verschriftlichung des gesamten Podcast-Interviews mit Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW. Zum Nachhören geht es hier zur aktuellen Ausgabe von „Die Woche – der Pfefferminzia Podcast für Versicherungshelden“.

Pfefferminzia: Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat mitgeteilt, dass man den Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP begrüße (Pfefferminzia berichtete). War da zugleich auch eine große Erleichterung bei Ihnen und Ihren Kollegen im Vorstand zu spüren, weil es viele Maximalforderungen seitens der Grünen oder auch der SPD gar nicht erst in den Vertrag geschafft haben – Stichwort: Provisionsverbot beziehungsweise Provisionsdeckel?

Norman Wirth: Ich würde das noch um ein Stichwort ergänzen: Bafin-Aufsicht. Und ja, da war eine große Erleichterung. Das war auch ganz spannend, weil da ist ja fast nichts nach außen gedrungen aus den Verhandlungen. Das ist ein ganz neuer Stil gewesen diesmal. Und insofern hat man dann auch gesehen, dass das ein oder andere Presseorgan, wie „Süddeutsche“, „Focus“ oder sogar „Handelsblatt“, in den letzten Tagen vor Veröffentlichung des Koalitionsvertrags nochmal richtig Panik geschürt hat in der Branche – eben mit dem Thema Provisionsverbot. Und man muss dazu auch sagen, das waren schon Themen, die es bis in die Hauptverhandlungsrunde geschafft haben. Die Grünen haben das insbesondere ziemlich forciert und man war sich da lange nicht einig. Umso größer die Erleichterung, dass es tatsächlich dazu gar nichts gab im Koalitionsvertrag – weder das Stichwort Provisionsverbot noch Provisionsdeckel noch Bafin-Aufsicht über unabhängige Finanzdienstleister oder sogar Versicherungsmakler. Nicht einmal etwas zum Thema Honorarberatung, was dann auch so eines der Stichwörter war, die wir als erstes im Koalitionsvertrag gesucht haben.

Welche Verabredungen im Koalitionsvertrag könnten die Vermittler interessieren oder auch direkt betreffen – und welche Pläne haben aus Ihrer Sicht zumindest das Potenzial, eine indirekte Wirkung auf die Branche zu entfalten?

Da kommt ein bisschen was zusammen, das muss man klar sagen – auch wenn es im Koalitionsvertrag recht schwammig formuliert ist. Da gibt es zum Beispiel sinngemäß den Satz, dass das System der privaten Altersvorsorge „grundlegend reformiert“ werden soll, ohne dass wir da auch nur ansatzweise konkret sehen, wie das gemeint ist. Das wird nur angedeutet. Die betriebliche Altersversorgung soll gestärkt werden – da soll es die Möglichkeit geben, dass es Anlagemöglichkeiten gibt mit höheren Renditen als bisher, was dann so viel heißt wie, gewisse Garantien werden wohl „rausfliegen“.

Es soll – und das ist ein sehr relevanter Punkt – eine Versicherungspflicht für neue Selbstständige kommen. Und das ist schon sehr klar formuliert an der Stelle: Nur neue Selbständige – nicht, wer jetzt schon selbstständig ist, rutscht rein in die Pflicht. Da hat man also einen Bestandsschutz. Und das ist natürlich etwas, das auch für unsere Mitglieder relevant ist, weil da erschließt sich dann schon eine ganz neue Kundengruppe – zumindest in Bezug auf dieses Produkt, das da kommt. Denn die Versicherungspflicht betrifft an sich die Pflicht, in die gesetzliche Rentenversicherung einzutreten oder übernommen zu werden, aber es soll mit einer Wahlfreiheit ausgestattet werden, das heißt, die neuen Selbständigen haben die Möglichkeit des Opt-out – die können sagen „Nein“. Daran geknüpft ist wiederum die Bedingung, dass sie ein privates Vorsorgeprodukt haben – und das ist schon relativ klar definiert: Das private Vorsorgeprodukt soll insolvenz- und pfändungssicher sein und zu einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen. Da wird es jetzt spannend. Die ersten Reaktionen waren: Na ja, da haben wir ja Riester. Da sage ich Nein, da ist die Garantie aber nicht drin in Riester. Es wird etwas Neues sein – entweder Riester modifiziert oder es wird ein „Lindner-Produkt“ (lacht).

Die „Lindner-Rente“…

Genau, das würde ja sogar passen bei den Selbstständigen (lacht) – was auch immer: Die Produktgeber sind sicherlich gefordert, wenn der Gesetzgeber das dann geschärft hat – das muss ja noch in ein Gesetz gegossen werden – hier entsprechend kreativ zu sein und ein solches Produkt auf den Markt zu bringen. Was dann wiederum dazu führt, dass hier eindeutig Beratungsbedarf besteht – und der kann dann wahrgenommen werden, unter anderem durch unsere Mitglieder oder die unabhängigen Versicherungsmaklerinnen und Makler und Finanzdienstleister.

Bei Riester gibt es den fast irritierenden Satz, dass die bestehenden Verträge eine Bestandsgarantie haben. Dass man das überhaupt reinschreiben muss, finde ich schon ein dolles Ding, ehrlich gesagt. Weil, was wäre die Alternative gewesen? Dass wir 16 Millionen Riester-Verträge irgendwie ummodelieren oder auflösen? Das kann es nicht sein. Das ist aber zu Riester im Prinzip das einzige. Ich setze große Hoffnung darauf, dass wir vielleicht doch noch in den nächsten Monaten und Jahren eine Riester-Reform hinbekommen. Meinetwegen sollen sie das Produkt anders nennen, aber wir haben da eigentlich ein gutes Produkt, wenn die entsprechenden Reformvorschläge, die auf dem Tisch liegen – und die in der letzten Legislaturperiode ja hinreichend diskutiert wurden – endlich auch umgesetzt werden. Aber das steht, wie gesagt, so nicht im Koalitionsvertrag.

Sie stand zumindest im letzten Koalitionsvertrag drin – die Riester-Reform. Und dass eine Vereinbarung in einem Koalitionsvertrag nicht viel heißen muss, zeigt eben genau das Beispiel der Riesterrenten-Reform – die große Koalition, Sie haben es angesprochen, hat sich dem letztlich nicht gewidmet, obwohl die Versicherungs- und Vermittlerbranche das immer wieder eingefordert hat. Halten Sie es umgekehrt für denkbar, dass es noch zu Bestrebungen unter einer Ampel-Koalition kommt, die Sie als Verband womöglich kalt erwischen könnten? 

Dinge, die nicht im Koalitionsvertrag stehen, wie Bafin-Aufsicht oder ähnliches, die können natürlich tatsächlich noch kommen. Die Grünen und auch die SPD hatten ja diese Themen in ihren Wahlprogrammen. Die Grünen wollten ein Provisionsverbot, nicht mal einen Provisionsdeckel, das wollte die SPD. Die Grünen wollten ein Provisionsverbot, also einen schrittweisen Übergang zur Honorarberatung. Das steht nicht im Koalitionsvertrag, genauso wie die Bafin-Aufsicht. Aber wir haben ein SPD-geführtes Kanzleramt – und der Kanzler hat die Richtlinienkompetenz – und damit kann er diese Themen natürlich jederzeit wieder auf die Agenda bringen. Das wird allerdings schwierig, weil da eine rote Linie seitens der FDP gesetzt worden ist – ansonsten hätten wir hierzu etwas im Koalitionsvertrag stehen. Das wurde mir so zugerufen aus FDP-Kreisen. Die haben da sehr stark die Fahne für unsere Branche hochgehalten, da kann man ihnen an der Stelle nicht genug danken.

Also Richtlinienkompetenz einerseits – und zum zweiten muss man wohl noch anmerken, dass zwar das Justizministerium bei der FDP gelandet ist, bisher war Justiz und Verbraucherschutz in einem Ministerium. Jetzt geht der Verbraucherschutz hin zum Grün-geführten Super-Ministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Und von da kann natürlich auch immer was kommen in Richtung Branche, in Richtung zum Beispiel Provisionsdeckel oder ähnliches. Da finden wir auch im Koalitionsvertrag, dass die Finanzierung des Verbraucherzentrale Bundesverbands entsprechend dem gestiegenen Bedarf angepasst werden soll. Ich habe den gestiegenen Bedarf bis jetzt nicht erkennen können – da sind viele Aufgaben im Moment schon doppelt belegt zwischen den Länder-Verbraucherzentralen und der Bundeszentrale. Aber es steht so drin. Da baut sich wahrscheinlich ein Gegenpol zum Lindner-geführten Finanzministerium auf.

autorAutor
Lorenz

Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Zuletzt hinzugefügt
„Honorarberatung ist hochflexibel“
„Lass mal reden“ mit Honorarkonzept

„Honorarberatung ist hochflexibel“

„In fünf Jahren sterben Online-Abschlussstrecken aus“
„Lass mal reden“ mit Ralf Pispers, Personal Business Machine (PBM)

„In fünf Jahren sterben Online-Abschlussstrecken aus“

Skip to content