Finanzberatung 2030

„Die Kleinanlegerstrategie der EU ist komplett überflüssig“

Ist die Gefahr eines Provisionsverbots für die Branche wirklich gebannt? Was passiert mit der Reform der privaten Altersvorsorge? In Berlin suchte eine hochkarätige Expertenrunde nach Antworten für die Top-Herausforderungen durch die Regulierung.
© Oliver Lepold
Cooles Setting in der britischen Botschaft für das Event. Rund 80 Vertriebspartner der Standard Life waren vor Ort.

Rund 80 bundesweite Vertriebspartner hatte Standard Life in die britische Botschaft eingeladen. Im Zentrum der Veranstaltung „Finanzberatung 2030“ standen die aktuellen regulatorischen Herausforderungen für die Finanz- und Versicherungsbranche.

Nach der Begrüßung von Botschaftsrat Nick Alexander und einleitenden Worten von Christian Nuschele, Vertriebsleiter der Standard Life, sowie Nigel Dunne, CEO von Standard Life International, setzten zwei Impulsvorträge den fachlichen Rahmen. Zunächst informierte Jessica Mosher, Policy Analyst and Actuary von der OECD, anhand von zehn grundlegenden Prinzipen über die Empfehlungen ihrer Organisation bezüglich der Altersvorsorge. Dazu zählen unter anderem wirksame finanzielle Anreize, angemessene Anlagestrategien, ein Langlebigkeits-Risikomanagement und finanzielle Bildung.

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Umverteilung durch Provisionsberatung nutzt Geringverdienern

Anschließend nahm Professor Jochen Ruß, Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa), mit einer Einschätzung zur EU-Kleinanlegerstrategie kein Blatt vor dem Mund. „Ein Provisionsverbot schadet Kleinanlegern“, so der Experte. Was zudem häufig vergessen werde, seien die Umverteilungsaspekte in der umsatzabhängigen Provisionsberatung. „Größere Verträge, die meist von wohlhabenderen Kunden abgeschlossen werden, subventionieren einen Teil der Beratung weniger wohlhabender Kunden.“

Die meisten Ideen der Fokusgruppe private Altersvorsorge beurteilte der Aktuar wohlwollend, allerdings sei es ein Fehler, eine Abkehr von der obligatorischen lebenslangen Rente zu erwägen. Es sei offensichtlich, dass die Frage, welche Alternativen es zur lebenslangen Rente geben solle, bisher nicht ansatzweise zu Ende gedacht seien. Dies betreffe sowohl die Frage der Dauer der Zahlung als auch des Verlaufs der Zahlungshöhe.

Regierungsvertreter entspannt

So eingestimmt, wurden in der anschließenden von Marc Surminski moderierten, mit Vertretern aus der Branche, Politik und Wissenschaft prominent besetzte Diskussionsrunde, aktuelle Positionen ausgetauscht. Als Vertreter der Ampel-Regierung beruhigte Stefan Schmidt, Bündnis 90/Die Grünen: „Ich bin vergleichsweise entspannt. Wir sind nicht an dem Punkt, wo es ums Eingemachte geht“, sagte das Mitglied im Finanzausschuss. Einen Konflikt mit jahrelanger Rechtsunsicherheit sehe er nicht. Zudem werde die Kleinanlegerverordnung mit „Tausend Änderungsanträgen“ nicht mehr vor der Europawahl abgeschlossen werden, die Umsetzung werde mehr Zeit benötigen.

Norman Wirth, AfW Bundesverband Finanzdienstleistung, konnte ihm da nicht beipflichten: „Wir haben Handlungsbedarf.“ Die Verwendung des Begriffs unabhängig im aktuellen Verordnungsentwurf könnte in der Umsetzung zu einem faktischen Provisionsverbot für Makler beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten führen und sie gegenüber anderen Vertriebswegen benachteiligen. Gutachter seien hier bereits zu unterschiedlichen Einschätzungen gekommen. Wirth plädierte vehement dafür, den Text jetzt zu ändern und nicht erst auf eine wesentlich spätere Klarstellung durch den EuGH nach jahrelanger Rechtsunsicherheit zu warten.

Abschreckende und praxisferne Regelungen

„Die Kleinanlegerstrategie ist komplett überflüssig“, konstatierte Carsten Brodesser. Das CDU-Mitglied im Finanzausschuss hinterfragte unter anderem „gut gemeinte Beratungs- und Dokumentationspflichten“, die nicht nur Berater und Produktgeber abschreckten, sondern auch beim Kunden „zum Informations-Overload“ führten. Er nannte ein aktuelles Praxisbeispiel, wo ein Kunde nach der Beratung 750 Gramm Papier übergeben bekam.

Seite 2: „Das ist ein großer Wurf, wir erkennen darin nichts Negatives.“

Constantin Papaspyratos, Bund der Versicherten, bewertete den Verordnungstext als „Kompromisstext mit viel Licht und Schatten“. Der Experte ist der Ansicht, dass die Brüsseler Pläne im Entwurfsstadium steckenbleiben werden. Das Zeitfenster zur Verabschiedung sei einfach zu eng, zumal die zuständige EU-Kommissarin Mairead McGuinness möglicherweise bald in die irische Politik zurückkehren werde. Da es aber anders als in der nationalen Politik auf EU-Ebene keine Diskontinuität gibt, kann eine neu gewählte Kommission das Projekt jederzeit wieder aufgreifen und zu Ende führen.

Professor Jochen Ruß, ifa, wies daraufhin, dass auch abseits der EU-Kleinanlegerstrategie weitere Herausforderungen für das deutsche Modell der Provisionsberatung bestehen. Bereits in Kraft seien die Wohlverhaltensregeln, wo es um einen klar definierten Zielmarkt und die Renditeerwartung gehe. „Ein Produkt muss mit hinreichender Wahrscheinlichkeit die Renditeerwartung erfüllen, auch wenn es vorzeitig gekündigt wird. Das ist schwierig bei provisionierten Produkten, wo viele Kosten zu Beginn der Laufzeit anfallen“, so Russ. Zudem gelte: Je komplexer ein Produkt, desto enger der Zielmarkt. Auch dies könne indirekt einen großen Druck auf Provisionen auslösen.

Private Altersvorsorge auf gutem Weg

Die Vorschläge der von der Bundesregierung eingesetzten Fokusgruppe private Altersvorsorge wurden auf breiter Front positiv beurteilt. Dazu gehören der Bestandsschutz für Riester und eine neue Fördersystematik, die ähnlich wirkt wie bei Riester aber weniger komplex ist. Zudem die Möglichkeit für Sparer, auf eine chancenreichere Kapitalanlage zu setzen bei einer Abkehr von der verpflichtenden 100-prozentigen Beitragsgarantie.

„Das ist ein großer Wurf, wir erkennen darin nichts Negatives. Wir wären glücklich, wenn das so umgesetzt wird“, urteilte AfW-Vorstand Wirth. „Die Zielsetzung ist klar, die Reform ist überfällig. Viele Verbesserungsvorschläge sind unstrittig“, sagte Grünen-Politiker Schmidt. Er bestätigte, dass mit einem Entwurf aus dem Finanzministerium Anfang kommenden Jahres zu rechnen sei. Das Gesetz solle dann zum 1. Januar 2025 scharf gestellt werden.

Fazit: Die Experten sind sich einig, dass ein umfassendes Provisionsverbot vom Tisch ist, dennoch könnte den Maklern beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten über eine missverständliche Formulierung im Entwurf Unbill drohen. Hier laufen Bemühungen der Verbände und der Politik, dies zu verhindern. Die meisten Vorschläge der Fokusgruppe private Altersvorsorge hingegen stießen auf breite Zustimmung.

Autor

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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