EU-Datenschutzgrundverordnung

Alles ganz einfach – oder doch nicht?

Ab dem 25. Mai 2018 sind die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) umzusetzen, auch von kleineren Finanzdienstleistern. Wer bislang noch fleißig prokrastiniert hat, sollte spätestens jetzt beginnen, mahnt Christine Mühlberger, Datenschutzbeauftragte bei Michael Pintarelli Finanzdienstleistungen.
1520243481-Datenschutzgrundverordnung_Muehlberger-1
© MPF AG
Christine Mühlberger ist Datenschutzbeauftragte bei Michael Pintarelli Finanzdienstleistungen.

Mehr zum Thema

Die Rolle des Beraters in Zeiten von KI

Wer heute wissen möchte, wie er sein Geld investieren soll oder wie viel Kapital er…

Wie das IVFP die gesetzliche Rente erneuern würde

Sie hatten es schon vor der großen Altersvorsorgereform getan. Und jetzt tun sie es wieder.…

„KI-Lösung muss DSGVO-konform mit Daten umgehen“

Pfefferminzia: Wie stark wird künstliche Intelligenz, kurz KI, aktuell im Beratungsalltag angewendet? Nele Wollert: Je…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert