EU-Datenschutzgrundverordnung

Alles ganz einfach – oder doch nicht?

Ab dem 25. Mai 2018 sind die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) umzusetzen, auch von kleineren Finanzdienstleistern. Wer bislang noch fleißig prokrastiniert hat, sollte spätestens jetzt beginnen, mahnt Christine Mühlberger, Datenschutzbeauftragte bei Michael Pintarelli Finanzdienstleistungen.
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© MPF AG
Christine Mühlberger ist Datenschutzbeauftragte bei Michael Pintarelli Finanzdienstleistungen.

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