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„Wie im Winter üblich“, meldete das Robert-Koch-Institut Ende Dezember, „treten vermehrt akute Atemwegsinfekte auf.“ Sowohl das Corona-Virus als auch andere Viren würden zu vielen Erkältungen führen. Zudem belaste die Grippewelle, die bereits Ende Oktober und damit deutlich früher als vor der Pandemie begonnen habe, die Menschen zusätzlich.
Ganz gleich, welche Viren zugeschlagen haben, manchmal kann ein Atemwegsinfekt heftiger ausfallen. Eine Bronchitis oder eine Lungenentzündung können die Folge sein, auch ohne Corona-Infektion. Diese Krankheiten können vor allem dann auftreten, wenn das Immunsystem nicht richtig arbeitet.
Um die Abwehrkräfte (wieder) zu stärken, greifen viele Menschen gern auf die Kräfte der Natur zurück. Denn die Naturheilkunde kennt hier einige Mittelchen. Bekannt und beliebt sind heiße Getränke aus Ingwer und/oder Zitrone sowie Kräutertees, wie Holunderblüten und Lindenblüten. Auch die Hühnersuppe gibt einen ordentlichen Schub in Richtung Genesung. Verbunden mit Bettruhe und eventuell ergänzt um klassische Medikamente zur Schmerzlinderung und zum Fiebersenken, lassen sich die Symptome eines viralen Infekts gut in den Griff bekommen.
Manche Erkrankungen allerdings wiegen schwerer. Doch auch hier können alternative Heilmethoden den Patienten mit einer Therapie helfen. „Zu den bekanntesten Verfahren der Naturheilkunde zählen die Akupunktur, die Osteopathie, die Homöopathie, Pflanzenheilkunde sowie die traditionelle chinesische Medizin, die häufig von entsprechend ausgebildeten Heilpraktikern angeboten werden“, stellt Michael Geske, Maklerreferent KV bei der INTER Versicherungsgruppe fest.
„Sie sind ins Hufelandverzeichnis aufgenommen und können daher von der Krankenversicherung übernommen werden. Das gilt jedoch nur für die private Krankenversicherung, wenn der Tarif entsprechend gewählt wird. Die gesetzlichen Krankenkassen leisten zum Beispiel die Kosten für eine Akupunktur bei chronischen Rücken- oder Knieschmerzen. Allerdings gilt das nie für Leistungen durch Heilpraktiker, sondern nur bei der Behandlung durch Ärzte mit einer diesbezüglichen Zusatzausbildung“, so Geske.
Da Krankenkassen lediglich eine Abrechnung mit Vertragsärzten vorsehen, können Heilpraktiker ihre Kosten nicht gelten machen. Um eine vertragsärztliche Vereinbarung mit der gesetzlichen Krankenversicherung treffen zu können, ist eine Approbation Voraussetzung. Diese kann ein Heilpraktiker als Freiberufler nicht erhalten.
Vertrauen Patienten, wenn sie beispielsweise unter Asthma, Neurodermitis, Magen-Darm-Erkrankungen oder unter Stresssymptomen leiden, bei Naturheilverfahren eher einem Heilpraktiker als einem Arzt, müssen sie die Kosten selbst tragen. Hier kann eine ambulante Krankenzusatzversicherung die Lösung sein. Neben etwa der Erstattung von Zuzahlungen zu Heil- und Hilfsmitteln oder von Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen sowie Sehhilfen werden je nach Tarif 80 bis 100 Prozent der Kosten, manchmal mit einem Höchstsatz pro Kalenderjahr, für Heilpraktiker und alternative Heilmethoden erstattet.
„Menschen, die offen für Naturheilkunde sind, haben vermutlich auch eine höhere Affinität zu weiteren nachhaltigen Themen in ihrem Leben. Das kann ein Vermittler im Beratungsgespräch zur Zusatzversicherung schnell herausbekommen. Diese Kunden könnten sich für eine ambulante Krankenzusatzversicherung mit grünen Mehrleistungen interessieren, wenn sie erfahren, dass es das überhaupt gibt“, sagt Geske. „Der Marktplatz bessergrün zum Beispiel pflanzt für jeden abgeschlossenen Vertrag einen Baum und setzt sich für andere nachhaltige Projekte ein. Zudem investieren die Lizenzpartner einen Beitragsanteil in nachhaltige Kapitalanlagen.”
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