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Die Europäische Kommission hat erste Standards zu den Inhalten von Nachhaltigkeitsberichten der Versicherer bekanntgegeben. „Mit der Konsultation der ersten ESRS-Regeln rückt die Verabschiedung der dringend benötigten sektorübergreifenden Nachhaltigkeitsstandards in greifbare Nähe“, gibt sich Jörg Asmussen erleichtert. Zugleich moniert der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), dass die Zeit dränge, da die ersten Berichte bereits für 2024 erstellt werden müssten. Immerhin werde es nun endlich konkret, so Asmussen.
Konkret heißt, dass diese ersten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) detaillierte Vorgaben für die künftigen Berichte enthalten. Die Aspekte Environment, Social, Governance (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung, kurz ESG) sollen dabei berücksichtigt werden und für alle Wirtschaftssektoren gelten.
Zwar begrüße der GDV die Änderungen, trotzdem könnten die Vorgaben aus Verbandssicht noch genauer sein – entlang der Wertschöpfungskette für Versicherungsunternehmen etwa sei die Berichterstattung sehr komplex, so der Einwand.
Zudem seien aus Sicht der Versicherungswirtschaft die fehlenden Vorgaben zur Proportionalität ein Problem. Im Klartext: „Ein mittelständischer Versicherer mit regionalem Geschäft müsste die gleichen umfassenden Berichtspflichten erfüllen wie ein globaler Konzern“, sagt Asmussen. Die ESRS-Definition für kleine und mittlere Unternehmen passe jedoch nur auf die Realwirtschaft. „Daher sollte allen Versicherern mit bis zu 250 Beschäftigten die Nutzung von vereinfachten Standards erlaubt sein“, so die Forderung Asmussens.
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