Der telefonische Rat eines Anwalts ist bei Rechtsschutzversicherungen oft kostenlos mitversichert. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 10.07.2015 um 16:55
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lesedauer Lesedauer: ca. 00:45 Min

Rechtsstreit? Kann mir nicht passieren. Diesem Irrtum sitzen genauso viele Deutsche auf wie den Kosten, die unerwartet fällig werden. Eine aktuelle Umfrage des Forsa-Instituts im Auftrag des GDV belegt diesen und weitere Irrtümer bei Kunden, wenn es um die Rechtsschutzversicherung geht.

Ein weiteres Ergebnis ist die Tatsache, dass mehr als 50 Prozent der Befragten den Rat eines Anwalts bereits einholen mussten. Fast genauso viele Befragte würden aufgrund des Kostenrisikos auf eine Klage auch dann verzichten, wenn sie im Recht wären. Dabei muss die Angst vor hohen Gerichtskosten nicht sein.

Rechtsanwältin Sylvia Ruge erklärt im Interview mit dem GDV, dass jeder die Kosten vorab erfragen könne. Aufklärung wird aktiv nicht betrieben, allerdings sind die Kostentabellen, welche zugrunde gelegt werden, frei zugänglich.

Wer Angst hat, im Fall eines Rechtsstreits von den Kosten erschreckt zu werden, kann mit einer Rechtsschutzversicherung vorsorgen. Dabei gibt es eine ganze Reihe von Leistungen neben der eigentlichen Übernahme von Kosten, die beitragsfrei mitversichert sind.

Dazu zählen beispielsweise telefonischer Rat eines Anwalts oder die beitragsfreie Fortführung des Vertrags bei Arbeitslosigkeit. Einige Versicherer bieten auch Online-Portale mit Vordrucken an, die kostenlos genutzt werden dürfen, um Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen.

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