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  • Von Redaktion
  • 14.04.2016 um 17:45
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Bevor es zum Saisonstart auf die erste große Reise geht, dürfen Überlegungen über den nötigen Versicherungsschutz nicht fehlen. Von der Teil- über Vollkasko- bis hin zu speziellen Campingversicherungen. Welche Policen wichtig sind.

Wer mit Wohnmobil oder Caravan unterwegs ist, benötigt natürlich eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese ersetzt Schäden, die Dritte erleiden. Auch ein Wohnwagenanhänger benötigt eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Deshalb müssen Camper ihn zusätzlich zum Auto versichern. Dies erfolgt in der Regel als Zusatzschutz beim selben Versicherer.

Da es sich meist um kostspielige Fahrzeuge oder Anhänger handelt, empfiehlt es sich, zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht- eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abzuschließen. Die Vollkasko deckt alle Unfallschäden ab – auch selbst verursachte. Versicherungsschutz besteht übrigens auch im europäischen Ausland, so das Onlineportal promobil.de.

Eine Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden am Wohnwagen oder Wohnmobil, zum Beispiel durch Naturereignisse und Diebstahl. Sie kommt für Hagelbeulen und zerbrochene Scheiben auf. Gleiches gilt für Brandschäden, etwa aufgrund eines Blitzschlages oder Überschwemmungsschäden. Steht das Gefährt ungeschützt in freier Natur, machen sich nicht selten Marder oder andere Nagetiere an Schläuchen, wie zum Beispiel Bremsleitungen, zu schaffen. Auch dann können sich die Camper auf die Teilkaskoversicherung verlassen.

Eine Campingversicherung bietet  Dauercampern oder Urlaubern einen umfassenden Zusatzschutz. Voraussetzung: Der Wohnwagen oder das Wohnmobil muss sich auf dem Stellplatz eines Campingplatzes oder im Winterlager, etwa in einer Garage, befinden. Zubehör wie Vorzelte oder Markisen sowie bewegliches Inventar wie Fernsehgeräte oder Dinge für den persönlichen Bedarf, Kleidung oder Reisegepäck, können Camper mitversichern. Selbst Ausrüstungen von Outdoor-Sportlern sind im Schutz inbegriffen.

Eine Ausnahme bilden jedoch Fahrräder, Surfbretter und andere Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge. Dasselbe gilt für Bargeld, Schmuck und andere Wertsachen. Und: Eine Campingversicherung ist kein Ersatz für eine private Haftpflichtversicherung.

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