Kurzzeitkennzeichen nur noch mit Hauptuntersuchung

Der Bundesrat hat eine neue Regelung für die Erteilung von Kurzzeitkennzeichen verabschiedet. Bekam man das Kennzeichen bislang gegen die Vorlage einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVb) ausgehändigt, sind künftig weitere Auflagen zu erfüllen.

Neben einer Kfz-Versicherung, welche ab 75 Euro bei unterschiedlichen Anbietern erhältlich ist, muss das Fahrzeug auch über eine gültige Hauptuntersuchung verfügen. Damit ist der Kauf abgemeldeter Autos ohne Tüv für Privatpersonen nahezu unmöglich geworden.

Ergänzend zu dieser Vorgabe sollen Kurzzeitkennzeichen auch in den jeweiligen Fahrzeugschein eingetragen werden. Bislang geschah dies weder maschinell noch musste dies bei Beantragung eingetragen werden. Künftig hat die Eintragung sofort bei der Aushändigung der Kennzeichen zu erfolgen.

Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Nutzung mehrerer Autos mit ein und demselben Kennzeichen zu unterbinden. Gleichzeitig senkt das auch die Einnahmen des Bundes. 5 Millionen Euro weniger werden durch die verminderte Ausgabe der Kennzeichen erwartet.

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