HDI-Vorstand Hanssmann im BSV-Interview

„Das ist kein Vertriebscoup, sondern partnerschaftliche Fairness“

Man müsse „zu dem stehen, was schriftlich vereinbart wurde“, verteidigt Wolfgang Hanssmann, Vorstandsvorsitzender der HDI Vertriebs AG, seine kundenfreundliche Haltung in der Betriebsschließungsversicherung (BSV). Im Interview erklärt er, wie HDI coronabedingte Betriebsschließungen trotz steigender Infektionszahlen auch in Zukunft versichern will – und warum der Versicherer die BSV nun sogar für weitere Branchen öffnet.
© HDI
„Wir haben bereits bis Mitte Juli mehr als 40 Millionen Euro an Schadenzahlungen geleistet“, erklärt Wolfgang Hanssmann, Vorstandsvorsitzender der HDI Vertriebs AG, die aktuelle Lage in der Betriebsschließungsversicherung. Und damit sei man „noch lange nicht am Ende“.

Pfefferminzia: Herr Hanssmann, der kundenfreundliche Umgang von HDI beim Thema Betriebsschließungsversicherung (BSV) hat Ihnen viel Respekt, aber auch so manche Kritik, eingehandelt. Ist Ihnen mit dieser „Wir-schwimmen-gegen-den-Strom“-Agenda womöglich ein Vertriebscoup gelandet? Viele Makler und Unternehmen – auch abseits der Gastro-Branche – werden sich vermutlich auch noch in fernerer Zukunft daran erinnern, dass Ihr Unternehmen da war als es drauf ankam… 

Wolfgang Hanssmann: Für uns als HDI Versicherung war nach dem Eintreffen der ersten Schadenmeldungen zu Betriebsschließungen schnell klar, dass auch wir in Teilen nicht eindeutig formulierte BSV-Bedingungen hatten – aber natürlich zu unserem Wort stehen und leisten würden.

Dazu stellten wir das Coronavirus den in unseren Bedingungen für die gewerbliche Betriebsschließungsversicherung versicherten Krankheiten und Krankheitserregern des Infektionsschutzgesetzes gleich, auch wenn dieses dort nicht namentlich genannt wurde. In der Konsequenz sind Betriebsschließungen auf der Grundlage behördlicher Verfügungen mit Bezug auf das Infektionsschutzgesetz damit von unserem Versicherungsschutz umfasst.

Das ist kein Vertriebscoup, sondern partnerschaftliche Fairness. Natürlich haben wir unsere Bedingungen gründlich geprüft. Unserer Überzeugung nach gehört es zu einem fairen Miteinander von Versicherer, Vertriebspartner und Kunde, dass man zu dem steht, was schriftlich vereinbart wurde.

Ich freue mich, wenn bei Maklern und Unternehmen hängen bleibt, wie HDI in dieser speziellen Situation gehandelt hat und zu seinem Wort steht.

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Pfefferminzia: Sie selbst hatten bereits vor einiger Zeit berichtet, dass HDI von den Schäden infolge der Pandemie „hart getroffen“ sei und dass Corona die „Konstruktionsfehler in den Bedingungen der BSV deutlich gemacht“ habe. Wie gehen Sie konkret vor, um diese Fehler zu korrigieren?

Hanssmann: Das ist richtig. Die HDI Versicherung ist durch die BSV-Schäden im Zusammenhang mit den Betriebsschließungen hart getroffen. Wir haben bereits bis Mitte Juli mehr als 40 Millionen Euro an Schadenzahlungen geleistet. Und damit sind wir noch lange nicht am Ende. Da kann man schon von „hart getroffen“ sprechen.

Das Problem mit der bis Anfang des Jahres erhältlichen BSV liegt darin, dass diese nun für Schäden greift, für die sie ursprünglich nicht gedacht – und auch nicht kalkuliert war: flächendeckende präventive Betriebsschließungen per Allgemeinverfügungen. Ich kenne niemanden im Markt, der an ein derartiges Szenario gedacht hätte. In der Neugestaltung der Deckung haben wir das korrigiert und nun ist eine Einzelanordnung beziehungsweise ein Einzelverwaltungsakt der zuständigen Behörde zwingend notwendig. Betriebsschließungen per Allgemeinverfügung sind damit jetzt ausdrücklich ausgeschlossen. Außerdem ist eine Wartezeit von vier Wochen vom Vertragsabschluss bis zum Versicherungsbeginn obligatorisch.

Bei den versicherten Schadenursachen bleiben wir beim dynamischen Verweis auf das Infektionsschutzgesetz – ohne Ausnahme. Auch künftige epidemisch oder pandemisch auftretende Infektionen, die in das Gesetz oder entsprechenden Verordnungen hierzu aufgenommen werden, sind so im neuen Baustein Betriebsschließung von der Deckung eingeschlossen. Ein genereller Ausschluss von Pandemien oder Epidemien würde unserer Ansicht nach dem Sinn der BSV zuwiderlaufen.

Pfefferminzia: Wie viel Versicherungsschutz vor den Pandemie-Folgen kann nach diesen „Aufräumarbeiten“ für Ihre Kunden überhaupt noch übrigbleiben?

Hanssmann: Die Kernfunktion der Betriebsschließungsversicherung bleibt auch in der neuen Fassung uneingeschränkt erhalten. Die Police sichert auch in Zukunft Unternehmen gegen behördlich angeordnete Betriebsschließungen ab, die auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes erfolgen. Und zwar dann, wenn dies als Einzelanordnung erfolgt. Egal, ob das Unternehmen selbst betroffen ist oder die Behörde die Schließung nur vorsorglich anordnet, weil in einem fremden Betrieb meldepflichtige Krankheiten oder Krankheitserreger aufgetreten sind.

Das gilt ausdrücklich auch für Schließungen aufgrund einer Infektion durch COVID 19. Und im Moment ist es ja leider so, dass die Infektionszahlen wieder ansteigen und wieder Schließungen drohen. Wir haben das ja vor kurzem in der Fleischindustrie oder bei Gemüsebaubetrieben gesehen.

Aber wir sollten auch über Corona hinausschauen. Es gibt immer noch eine Vielzahl von weiteren Infektionen oder das Auftauchen von Keimen oder Schädlingen, die für eine Betriebsschließung ursächlich sein können. Klassische Beispiele sind Legionellen, Schweinepest oder Vogelgrippe, die schon häufig dazu führten, dass Betriebe aufgrund von Infektionen geschlossen wurden. Seitens der Gesundheitsämter kann es dann auch auf Basis von Einzelanordnungen zu Schließungen von Betrieben im Umfeld kommen. Auch in einem solchen Fall greift die neue BSV der HDI Versicherung.

Seite 2: „Öffnung genau das richtige Signal“

Pfefferminzia: Der Versicherungsverband GDV hat jüngst eine umfassende Reform in Sachen BSV vorgeschlagen und dabei auch den Staat – gewissermaßen als letzte Leistungsinstanz – ins Spiel gebracht. Was halten Sie von dem Konzept?

Hanssmann: Die Schließung einzelner oder weniger Betriebe lässt sich nach meiner Überzeugung sehr gut privatwirtschaftlich absichern. Nicht aber die flächendeckende Schließung ganzer Wirtschaftszweige. Wenn der Staat diese Ultima Ratio zum Schutz seiner Bürger ergreift, ist er auch gefordert, die Folgen für die Betroffenen so weit wie möglich abzumildern. Wir dürfen dabei nicht vergessen: Der Staat sind wir alle. Es geht also darum, eine gesamt-gesellschaftliche Herausforderung auch gesamt-gesellschaftlich zu tragen. Wir unterstützen daher ausdrücklich die Initiative des GDV.

Pfefferminzia: Manche meinen, dass die BSV nach dem jüngsten PR-Gau der Branche in Zukunft kaum noch zu verkaufen sei – sie selbst haben nun allerdings sogar das Produkt auf andere Branchen ausgeweitet. Was können wir hier erwarten?

Hanssmann: Ja, wir haben jetzt die Betriebsschließungsversicherung für eine Vielzahl gewerblicher Branchen geöffnet. Nun können sich auch Händler, Friseure, Handwerksbetriebe oder das produzierende Gewerbe gegen die Folgen einer Betriebsschließung bei der HDI Versicherung absichern. Das gilt auch für Freiberufler wie Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Die bisherige Resonanz zeigt, dass hier hoher Bedarf besteht.

Unternehmen, egal aus welcher Branche, künftig nicht gegen Betriebsschließung zu versichern, ist nach meiner Einschätzung fahrlässig. Denn Betriebsschließungen aufgrund von Infektionen sind – und das ist vielen aufgrund der aktuellen Pandemie erst wirklich bewusst geworden – ein reales Risiko, dessen Absicherung für ein Unternehmen existenziell sein kann. Was bis vor kurzem undenkbar war, kann jederzeit als zweite Welle wiederkommen oder künftig durch neue Erreger ausgelöst werden.

In der Bekämpfung der Corona-Pandemie sieht man aktuell die Tendenz, dass Behörden nicht mehr flächendeckend schließen, sondern gezielt gegen die Hotspots vorgehen. Da wo wirklich eine Infektion vorliegt. Das kann jedes Unternehmen treffen. Und eventuelle staatliche Entschädigungsleistungen zum Beispiel nach dem Infektionsschutzgesetz bei Einzelschließungen sind an eine Reihe von Bedingungen geknüpft. Außerdem ersetzen sie allenfalls teilweise die Arbeitsentgelte. Deswegen bin ich mir sicher, dass wir mit der Öffnung genau das richtige Signal setzen. Als Spezialist für Firmenversicherungen und die Freien Berufe ist die HDI Versicherung Vorreiter in diesem Bereich und wird damit ihrer Bedeutung als zuverlässiger Partner kleiner und mittelständischer Unternehmen gerecht.

Autor

Lorenz

Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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