Eine brennende Kerze sollte man niemals unbeaufsichtigt lassen. © Pixabay
  • Von Redaktion
  • 23.09.2020 um 12:00
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Verursacht ein Versicherungsnehmer vorsätzlich einen Schaden, kann der Versicherer die Leistung verweigern. Doch Achtung: Auch bereits bei fahrlässigem Verhalten kann es im Ernstfall weniger Geld vom Versicherer geben.

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