Eine brennende Kerze sollte man niemals unbeaufsichtigt lassen. © Pixabay
  • Von Redaktion
  • 23.09.2020 um 12:00
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:10 Min

Verursacht ein Versicherungsnehmer vorsätzlich einen Schaden, kann der Versicherer die Leistung verweigern. Doch Achtung: Auch bereits bei fahrlässigem Verhalten kann es im Ernstfall weniger Geld vom Versicherer geben.

Mehr zum Thema finden Sie hier.

 

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
„Honorarberatung ist hochflexibel“
„Lass mal reden“ mit Honorarkonzept

„Honorarberatung ist hochflexibel“

„In fünf Jahren sterben Online-Abschlussstrecken aus“
„Lass mal reden“ mit Ralf Pispers, Personal Business Machine (PBM)

„In fünf Jahren sterben Online-Abschlussstrecken aus“

Skip to content