VHV Entschädigung bei grober Fahrlässigkeit © VHV
  • Von Redaktion
  • 09.12.2014 um 11:51
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Manch Nachlässigkeit oder dummer Fehler kann die Existenz eines ganzen Unternehmens gefährden. Damit das nicht mehr passieren kann, hat die VHV einen Firmenschutz entwickelt, der auch bei grober Fahrlässigkeit greift.

Die VHV verzichtet in ihrer Gebäude-, Inhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung „VHF-Firmenprotect-Sach“ auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und erstattet Schäden bis zu einem Wert von 50.000 Euro zu 100 Prozent. Danach erfolgt eine Teilerstattung. So würde der Versicherer bei einem Schaden von zum Beispiel 80.000 Euro dem versicherten Unternehmen 65.000 Euro erstatten.

Ebenfalls zum Leistungsumfang gehört die Absicherung von Betriebseigentum wie Maschinen zum Neuwert, wenn der Kunde die Neuwerterstattung vereinbart hat. Wird ein Gebäude zerstört, greift die verbesserte Wiederherstellungsklausel. Das bedeutet, dass die VHV auch hier den Neuwert erstattet.

Bestandskunden erhalten zudem eine Leistungs-Update-Garantie. So wird ihre Police automatisch und ohne Zusatzkosten mit zukünftigen Leistungsverbesserungen ausgestattet.

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