Die geplante Anhebung der Versicherungspflichtgrenze sorgt aktuell für viele Fragen – sowohl bei privat Versicherten als auch bei allen, die über einen Wechsel nachdenken. Ich fasse hier die entscheidenden Punkte kompakt zusammen – inklusive konkreter Beispiele.
Was konkret geplant ist
Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze zum 1. Januar 2027 um 3.600 Euro, und zwar zusätzlich zur sowieso stattfindenden jährlichen Anpassung an die allgemeine Lohnentwicklung.
Aktuelle Prognose: Die neue Versicherungspflichtgrenze wird bei circa 85.000 Euro Jahreseinkommen liegen. Das Ziel ist klar: die GKV finanziell stabilisieren.
Was ist wichtig, wenn Sie bereits in der PKV versichert sind? Holt die neue Grenze das Einkommen ein, gibt es in der Regel eine Lösung: Sie können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und in der PKV bleiben.
Die Voraussetzung dafür lautet
Das Einkommen darf zum 1. Januar 2027 nicht aktiv reduziert worden sein, zum Beispiel durch:
- Wechsel in Teilzeit
- Erhöhung oder Neueinrichtung einer betrieblichen Altersversorgung
- sonstige bewusste Einkommenssenkung
WICHTIG: Jede aktive Einkommenssenkung zum 1. Januar.2027 bei gleichzeitiger Unterschreitung der Versicherungspflichtgrenze führt zur Versicherungspflicht, ohne Befreiungsmöglichkeit (außer man hat das 55. Lebensjahr bereits erreicht).
Ein Beispiel, um es zu veranschaulichen:
Jemand ist angestellt und privat krankenversichert. Das Einkommen im Jahr 2026 beträgt 82.000 Euro. Ab 2027 sieht es so aus:
Variante A)
Neue Grenze: circa 85.000 Euro
Der- oder diejenige liegt plötzlich darunter, aber das Einkommen beträgt weiterhin mindestens 82.000 Euro.
Ergebnis: versicherungspflichtig in der GKV
ABER: Man kann sich befreien lassen und in der PKV bleiben. Das gilt aber nur, wenn das Einkommen in der Höhe unverändert bleibt oder gestiegen ist.
Variante B)
Neue Grenze: circa 85.000 Euro
Der- oder diejenige liegt plötzlich darunter, und Einkommen sinkt unter 82.000 Euro.
Ergebnis: versicherungspflichtig in der GKV. Man kann sich nicht befreien lassen und muss zurück in die GKV.
Und wenn man noch nicht in der PKV gewechselt ist?
Wer aktuell über der heutigen Grenze liegt, aber unter der zukünftigen, hat ein Zeitfenster. Auch hier ein Beispiel zur Veranschaulichung.
Ausgangssituation 2026: Jemand ist angestellt und hat ein Einkommen von 80.000 Euro. Die aktuelle Grenze liegt bei 77.400 Euro. Der Wechsel in die PKV ist somit möglich.
Was passiert 2027: Die neue Grenze beträgt zirka 85.000 Euro, und damit wäre man wieder versicherungspflichtig in der GKV.
Der entscheidende Punkt lautet aber: Wer spätestens zum 1. Dezember 2026 in die PKV wechselt, kann sich ebenfalls zum 1. Januar 2027 von der neu eingetretenen Versicherungspflicht befreien lassen und dauerhaft in der PKV bleiben.
Was viele unterschätzen
- Die Zugangsvoraussetzungen zur PKV werden kontinuierlich verschärft
- Das „Einstiegsfenster“ wird kleiner
- Entscheidungen, die heute möglich sind, können morgen nicht mehr umsetzbar sein
Mein Fazit
Für bestehende Kunden: Sehr gute Absicherung durch Befreiungsregelung – aber Details entscheiden.
Für Interessenten: Jetzt ist Timing entscheidend – sonst ist der Zugang zur PKV möglicherweise dauerhaft verschlossen.
Über den Autor
Marcus Knispel ist Versicherungsmakler und seit mehr als 20 Jahren auf die private Krankenversicherung spezialisiert. Er berät seine Kunden online und bundesweit von Duisburg aus.