Herr Kopka, anders als Angestellte bekommen Selbstständige in der GKV keine Lohnfortzahlung eines Arbeitsgebers. Wie lässt sich diese Lücke durch eine private Krankentagegeldversicherung optimal schließen?
Markus Kopka: Ich rate meist zu einer Lösung, die aus zwei Bausteinen besteht. Zum einen sollten Selbstständige in der GKV den Wahltarif nach Paragraf 53 SGB V nutzen und sich so zumindest das GKV-Krankengeld ab dem 43. Tag sichern – auch wenn das nur 70 Prozent vom letzten Bruttoeinkommen und maximal 90 Prozent vom Netto sind, gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze auf rund 135 Euro pro Tag. Die Lücke zum tatsächlichen Nettoeinkommen muss mit einer privaten Krankentagegeldversicherung aufgestockt werden. Wobei die Höhe auf jeden Fall das tatsächliche Nettoeinkommen abbilden sollte. Solche Tarife sind in der Regel nur mit Gesundheitsprüfung abschließbar. Wenn das nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, gibt es auch Tarife ohne Gesundheitsfragen. Da muss man natürlich Einschränkungen in Kauf nehmen, etwa mit Wartezeiten oder einer Laufzeitbegrenzung. Und: Der Tagessatz ist bei solchen Tarifen meist auf 20 bis 30 Euro begrenzt. Deshalb ist es sinnvoll eine KTG-Versicherung schon in jungen Jahren, gleich zu Beginn der Selbstständigkeit abzuschließen, wenn der Gesundheitszustand noch gut ist.
Abgesehen vom Krankentagegeld – welche Zusatzversicherungen halten Sie für Selbstständige in der GKV wirklich für sinnvoll?
Kopka: Vor allem drei Bereiche sollten abgedeckt sein. Erstens: die stationäre Zusatzversorgung. Das Ziel ist ja, bei einem Krankenhausaufenthalt möglichst schnell wieder einsatzfähig zu sein. Und das ist in einem ruhigen Einzelzimmer mit einer Behandlung durch einen Arzt meiner Wahl viel eher möglich, als wenn ich mit drei schnarchenden Mitpatienten in einem Zimmer liege und von jemandem behandelt werde, der nicht wirklich der Beste speziell für meine Erkrankung ist. Zweiter Punkt: die Zahnzusatzversicherung, allein schon wegen der Kosten für Zahnersatz. Behandlungen und Implantate sind extrem teuer, und selbst mit einem top-gepflegten Bonusheft bleiben Patienten da schnell auf Restkosten von mehreren tausend Euro pro Zahn sitzen. Das dritte Element ist eine Pflegezusatzversicherung und hier speziell die Option als Pflegetagegeld. Viele sind für dieses Thema nicht so richtig sensibilisiert, dabei ist es gerade für Selbstständige enorm wichtig, weil sie seltener ein finanzielles Polster aufbauen, mit dem sie Pflegeleistungen finanzieren können. Als letztes rate ich außerdem, dass Selbstständige in der GKV das Kostenerstattungsprinzip nutzen, mit dem sie wie Privatversicherte behandelt werden. Die GKV erstattet dann nach dem Sachleistungssatz, die Differenz zum GOÄ-Satz muss privat oder durch eine Zusatzversicherung geschlossen werden. Eine sinnvolle, aber teure Variante. Und die Lücke ist tendenziell nie ganz geschlossen.
Da stellt sich die Frage: Warum nicht gleich in die PKV-Vollversicherung wechseln? Oder anders gefragt: Wo stoßen Zusatzversicherungen bei GKV-Versicherten im Vergleich zur PKV an ihre Grenzen?
Kopka: Zusatzversicherungen verbessern einzelne Leistungsbereiche, sie verändern aber nicht die Grundlogik der GKV. Sie bleibt ein System mit Sachleistung, Budgetierung, Genehmigungslogik und politischer Veränderbarkeit. Zusatzversicherungen machen aus der GKV keine vollwertige PKV. Besonders deutlich wird das bei ambulanter Versorgung und planbarer Leistungsbreite. Wer das Komplettpaket will – also ambulante Wahlfreiheit, hochwertige Zähne, Chefarztbehandlung im Einbettzimmer und lebenslang kalkulierte Tarife –, der bekommt das nur in der PKV. Eine Zusatzversicherung simuliert immer nur Teilbereiche.
Unter welchen Voraussetzungen ist die PKV für Selbstständige in der GKV also die konsequentere Lösung?
Kopka: Wenn drei Bedingungen zusammenkommen, rate ich klar zur PKV: eine stabile Selbstständigkeit mit ausreichend hohem Einkommen; eine Lebenssituation, in der keine GKV-Familienversicherung erforderlich ist, also etwa bei Solo-Selbstständigen ohne Kinder, mit einem gutverdienenden Partner oder Kindern, die bereits eigene Versicherungen haben; und schließlich ein konkreter Versorgungsanspruch, der über das hinausgeht, was Zusätze leisten: ärztliche Wahlfreiheit, hochwertige Zahnmedizin und ein konsistentes, privates Niveau.