Sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? Was für fest angestellte Arbeitnehmer selbstverständlich ist, davon können Freiberufler und Selbstständige nur träumen. Sie müssen selbst sehen, dass sie Einnahmeausfälle durch Krankheit kompensieren. Eine Zeit lang reichen vielleicht die Rücklagen. Doch nicht alle Selbstständigen sind gut genug „gepolstert“, um einen längeren Zeitraum zu überbrücken. Grundsätzlich sollte dieses häufig unterschätzte Risiko immer durch ein ausreichend hohes Krankentagegeld abgesichert werden.
Krankentagegeld, Krankengeld – das ist der Unterschied
Kurz zur Erläuterung: Krankentagegeld ist die Leistung einer privaten Krankenzusatzversicherung, bei der Höhe und Karenzzeit frei gewählt werden können. Krankengeld erhalten gesetzlich Versicherte nach Ablauf der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers (also in der Regel nach 42 Tagen) in Höhe von 70 Prozent des Bruttoeinkommens (im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenze).
Damit sie bei einer Krankheit nicht von einem Tag auf den anderen ohne Einnahmen dastehen, sind Selbstständige dringend auf eine Krankentagegeldversicherung angewiesen. Doch wie gehen Vermittler vor, um beim Krankentagegeld die passende Höhe und Dauer der Karenzzeit zu ermitteln?
Krankentagegeld – was bei Höhe und Karenzzeit zu beachten ist
Das Krankentagegeld sollte eine krankheitsbedingte Liquiditätslücke am besten zu 100 Prozent schließen. Dazu müssen die monatlichen Ausgaben des Kunden abgefragt werden. Neben privaten Lebenshaltungskosten (Wohnen, Lebensmittel, Versicherungen, Mobilität, Kommunikation und sonstige Ausgaben) gehören dazu auch laufende Geschäftskosten wie Miete für Geschäftsräume, Betriebskosten und betriebliche Versicherungen. Im Idealfall sollten diese monatlichen Ausgaben durch das pro Tag vereinbarte Krankentagegeld (multipliziert mit 30) abgedeckt sein. Krankentagegeld ist steuerfrei.
Bei der Karenzzeit kommt es auf die berufliche Situation des Kunden an. Je kürzer die Karenzzeit ist, umso teurer wird die Versicherung. Üblich sind Fristen von 3, 14, 28 oder 42 Tagen zwischen der Krankschreibung und dem Zeitpunkt, ab dem das Krankentagegeld fließt. Inhaber von etablierten Unternehmen oder Freiberufler mit größeren Rücklagen können auch eine längere Frist und damit niedrigere Beiträge wählen. Bei Existenzgründern ohne dickes finanzielles Polster ist das eher nicht zu empfehlen. Sie sollten möglichst schnell nach einer Erkrankung durch Krankentagegeld abgesichert sein. Online-Rechner können bei der Ermittlung hilfreich sein.